Die Gemeinde.

Gemeinsam Schritte machen:

 

Die Gemeinden sind wichtige Partner. Das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung ist eine Selbstverpflichtung des Landes Tirol, gemeinsam mit den Gemeinden und privaten Erhaltern die notwendigen Plätze zur Verfügung zu stellen. Das Tiroler Modell zielt auf regionale Zusammenarbeit und die Vermittlung eines Betreuungsplatzes ab. Es basiert auf gemeindeübergreifenden, regionalen und praktischen Lösungen. Nicht in jeder (Kleinst-)Gemeinde kann und wird alles angeboten werden. Klar ist aber, dass die Gemeinden mit dem Ausbau der Kinderbildung und Kinderbetreuung ihren Bürgerinnen und Bürgern ein tolles Angebot legen können. Damit siedelt man Betriebe an, schafft Arbeitsplätze und stoppt die Abwanderung.

 

Die Regeln für Gemeinden werden einfacher.

Hier geht’s weiter zu Schritt 10 von 10: Die Regeln.


Plätze statt Klagen:

Man trifft sich im Kindergarten, nicht im Gericht. Das Recht soll Plätze schaffen. Klagen gegen Bürgermeister wird es keine geben. Bayern hat einen scharfen Rechtsanspruch mit offenen Klagen, trotzdem fehlen 10.000e Plätze. In Finnland gibt es einen konstruktiven Rechtsanspruch, mit Flexibilität der Gemeinden für die Schaffung von Plätzen.


Selbstverpflichtung des Landes:

Am Ende steht immer ein Betreuungsplatz für das Kind. Wir nützen alle Möglichkeiten, die wir haben: private, betriebliche und öffentliche Einrichtungen im Wohnort, in der Region oder am Arbeitsort der Eltern, Tageseltern und wenn notwendig temporär auch mit Gruppenüberschreitungen und einfachen individuellen Lösungen.


Finanzierung: 

Tirol nimmt für die Einführung eines Rechts auf Kinderbildung 50 Mio. € in die Hand: zusätzlich 20 Mio. € für die Infrastruktur, 30 Mio. € für das Personal, 1,5 Mio. € für Koordination und die digitale Plattform, 1,1 Mio. € für den Ausbau der Tageseltern-Infrastruktur, 220.000 € in Ausbildung und Quereinsteiger, 120.000€ in eine Imagekampagne.

 

Hier geht’s weiter zu Schritt 9 von 10: Das Geld.

 


Der Zeitplan.

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Herbst 2023:

Auswertung der Bedarfserhebung, Start der Imagekampagne, Bürgermeister*innenkonferenzen, Projektierung der Online-Plattform, Projekte zur Verwaltungsvereinfachung, Aufsetzen der Implacementstiftung;

2024:

Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau zusätzlicher Plätze, Ausarbeitung Finanzierungsmodelle, Ausgestaltung Pilotregionen, Imagekampagne (zweite Welle), legistische Vorbereitung der Novelle des TKKG, Imagekampagne (dritte Welle), Start erste Pilotregionen;

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2025:

Überprüfung und Erweiterung der Pilotregionen, Ausarbeitung Online-Plattform, legistische Ausarbeitung TKKG;

2026:

Novelle des TKKG und Inkrafttreten mit dem Kinderbetreuungsjahr 2026/2027

Die Vermittlung ist das innovative an unserem Konzept. Bislang hat man das Angebot nur in der eigenen Gemeinde in Anspruch genommen, auch wenn es nicht den Lebensrealitäten der Eltern entsprach. Zukünftig kann das Angebot in der gesamten Region, am Arbeitsplatz oder auch am Weg zur Arbeit der Eltern in Anspruch genommen werden.

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