Anpassung der Gehälter wurde im Einvernehmen von Land Tirol mit Gemeindeverband, Stadt Innsbruck und Gewerkschaft auf Schiene gebracht. Tirol ist damit österreichweit Vorreiter.
Im Rahmen des Tiroler Pflegepaktums hat das Land Tirol gemeinsam mit dem Gemeindeverband, der Stadt Innsbruck und den Gewerkschaften die Anpassung aller Gehälter im Pflegebereich vereinbart. Nachdem sich unter anderem auch die Gewerkschaft in der Gesetzesbegutachtung für eine längere Übergangsphase ausgesprochen hat, finanziert das Land Tirol für alle von der Neuregelung betroffenen Personen eigene Optionsberatungsstellen, bevor das neue Gehaltsschema dann 2020 in Kraft treten wird. „Aufgrund verschiedener Gehaltsstufen und dienstrechtlicher Rahmenbedingungen wirken sich die Anpassungen von Person zu Person unterschiedlich aus. Uns war es deshalb wichtig, dass wirklich alle die Möglichkeit haben, sich bei Experten über die Modalitäten eines Wechsels ins neue Gehaltsschema zu informieren“, erklärt VP-Gesundheitssprecher LA Stefan Weirather.
Der Tiroler Landtag hat bereits in seiner letzten Sitzung im Oktober 2018 die Novelle zum Gemeidevertragsbedienstetengesetz beschlossen, in welchem die Anpassung der Pflegegehälter für Gemeindebedienstete geregelt ist. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht-öffentlicher Träger, sprich in den Sozial- und Gesundheitssprengeln und privaten Einrichtungen, erfolgt diese Anpassung zeitlich durch Adaptierung der Leistungsverträge und den diesbezüglichen Tarifen und Normkostensätzen. Diese Vorgangsweise wurde zwischen Land Tirol, Gemeindeverband und Stadt Innsbruck einvernehmlich festgelegt. Damit wird die Gleichbehandlung aller Pflegekräfte in den Tiroler Spitälern, Wohn- und Pflegeheimen und den Sozial- und Gesundheitssprengeln gewährleistet.
Tirol Vorreiter in Österreich
Insgesamt stellen Land Tirol, Stadt Innsbruck und die Tiroler Gemeinden in den nächsten 10 Jahren 88,6 Millionen Euro zusätzlich für die Gehaltsanpassungen zur Verfügung. 65 Prozent werden dabei vom Land getragen, 35 Prozent kommen von Tirols Gemeinden und der Stadt Innsbruck. „Nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeheimen, sondern auch die Beschäftigten in den Sprengeln werden damit auf das gleiche Gehaltsniveau wie im klinischen Bereich kommen. Nach dem Motto „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wird damit mehr Gerechtigkeit geschaffen. Tirol nimmt mit dieser Reform österreichweit eine absolute Vorreiterrolle ein. Die immer wieder von Opposition aufkeimende Kritik an der fehlenden Wertschätzung der Arbeit des Pflegepersonals richtet sich deshalb von selbst“, erklärt Weirather.