Rechtsberatung für Asylwerber

Neue Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.

„Mehr Effizienz und eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung für Asylwerber bringt die neue Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)“, erklärt ÖVP-Nationaltrat Hermann Gahr und zeigt sich erfreut über den heutigen Beschluss im Ausschuss für innere Angelegenheiten. 

Ziel ist es, mit der neuen Agentur die Betreuung von Asylwerbern zu vereinheitlichen. Zusätzlich bringt die Novelle mehr Kosteneffizienz, eine Reduktion der Abhängigkeit von externen Leistungserbringern sowie Qualitätssicherung. Inkrafttreten sollen die neuen Bestimmungen schrittweise, der Vollbetrieb der Agentur ist für 2021 in Aussicht gestellt. 

„Eine faire und realistische Rechtsberatung soll dazu beitragen, dass der Anteil der freiwilligen Ausreisen steigt. Sämtliche Expertinnen und Experten, welche die Asylwerber beraten sind weisungsfrei“, betont Gahr. Derzeit wurden Rückkehr- und Rechtsberatungen von NGOs wie der Diakonie oder der Caritas durchgeführt. Mit 2021 soll diese Leistung völlig von der neuen BBU erbracht werden. „Dieser Schritt ist wichtig, damit es eine einheitliche und faire Beratung bundesweit gibt“, so Gahr. 

Die Agentur wird künftig auch für den Dolmetschbereich zuständig sein. „Der Bedarf an Dolmetschern ändert sich ständig. Derzeit sind besonders die Sprachen Farsi, Arabisch und Russisch gefragt. In einigen Jahren kann das aber wieder völlig anders sein, deswegen ist es hier notwendig auf aktuelle Situationen und Bedarfe flexibel reagieren zu können“, sagt der Tiroler abschließend.