Primärversorgungsgesetz auf der Zielgeraden

Das Gesetz wird kommende Woche im Plenum beschlossen.

Tirols Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg zeigt sich über die gestern erzielte Einigung von SPÖ und ÖVP beim Bundesgesetz über die Primärversorgung erfreut: „Die wohnortnahe Erstversorgung ist insbesondere für den ländlichen Raum ein wichtiger Schritt, um für die Menschen die bestmögliche Gesundheitsversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Zudem profitieren auch unsere Hausärzte sowie jene, die in den unterschiedlichen Gesundheitsberufen tätig sind vom Ausbau der Primärversorgung, denn für sie bedeutet dies modernere Arbeitsbedingungen, bessere Spezialisierung und Vernetzung untereinander.“ Das Gesetz wurde im Nationalrat dem Gesundheitsausschuss zugewiesen und wird kommende Woche im Plenum beschlossen.

„Der Bund, die Länder und die Sozialversicherungsträger können nur gemeinsam mit weiteren Akteuren die Herausforderungen und Probleme im Gesundheitsbereich meistern. Deshalb haben sich die Länder bei der Konferenz der Gesundheitslandesräte, die Ende März in Innsbruck tagte, bereits einhellig und ausdrücklich für eine Stärkung der Primärversorgung ausgesprochen“, hebt Landesrat Tilg die bedeutende Rolle Tirols als derzeitiges Vorsitzland der Landeshauptleutekonferenz für die Gesetzwerdung dieses wichtigen Bundesgesetzes hervor.