Keine Vergnügungssteuer für Veranstaltungen

In Innsbruck soll nur das Glücksspiel weiter besteuert werden.

Im nächsten Gemeinderat wird die Innsbrucker Volkspartei einen Antrag für die Abschaffung der Vergnügungssteuer für alle Veranstaltungen einbringen. „Vergnügungssteuer soll nur noch für das Glücksspiel erhoben werden“, so VP-Gemeinderätin Barbara Traweger-Ravanelli: „Die Bürokratie, die teils schwer nachvollziehbaren unterschiedlichen Sätze für verschiedene Veranstaltungsarten und der Aufwand für Vereine und Veranstalter steht in keiner Relation zu den Einnahmen.“ 

In den vergangenen Wochen sind immer wieder, teils skurrile Missverständnisse im Zusammenhang mit der Vergnügungssteuer aufgetreten. „Wie Tanzveranstaltungen oder Konzerte definiert werden, ist für die Veranstalter oft völlig unverständlich. Ist ein DJ-Konzert, bei denen manche Menschen an den Plätzen tanzen eine Tanzveranstaltung? Ab wann überwiegt der kulturelle oder volksbildende Charakter? Diese Fragen sind entscheidend für die Höhe der Vergnügungssteuer“, erklärt VP-Gemeinderat Lorenz Jahn. Damit soll jetzt Schluss sein. 

Standortvorteil für die Stadt Innsbruck als Kultur- und Eventlocation

Die derzeitige komplizierte Vergnügungssteuerregelung verunsichert viele überregionale und internationale Veranstalter, die Innsbruck in den Fokus für ihre Events genommen haben. „Die Steuer berechnet sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Viele Veranstalter überlegen sich deshalb Alternativen zum Standort Innsbruck. Gerade Newcomer und Jungen wird ein Einstieg erschwert“, so Jahn. „Mit der Abschaffung der Steuer auf Veranstaltungen wird Innsbruck als Eventstandort attraktiver und es werden neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Innsbruck gesetzt. Die damit verbundenen zusätzlichen Einnahmen aus anderen Steuerquellen, wie z.B. die Kommunalsteuer, sind Mehreinnahmen für die Stadt Innsbruck“, betont Traweger-Ravanelli.

Konzept zur Gegenfinanzierung

Im Jahr 2016 hat die Stadt Innsbruck ca. 966.000,- Euro an Vergnügungssteuer eingenommen, davon 109.120,- aus dem Glücksspielbereich. Die Personal- und Verwaltungskosten beliefen sich auf 101.800,- allein für die Abwicklung der Vergnügungssteuer. „Dies ließe sich mit der Abschaffung sofort einsparen“, ist sich Traweger-Ravanelli sicher. Ein großes Einsparungspotenzial ergibt sich auch aus den aktuell häufig üblichen Gegensubventionen für vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen. „Eine genaue Prüfung hinsichtlich der tatsächlichen Summe wird derzeit durchgeführt“, erklärt Jahn. Der noch übrige Differenzbetrag lässt sich darüber hinaus z.B. durch die bereits beschlossene verstärkte Überwachung der 30er Zonen kompensieren. „Die Stadt erwartet sich dadurch nach der Startphase jährlich ca. 800.000 Euro zusätzliche Einnahmen. Diese sind im Budget noch nicht verankert und können somit die Mindereinnahmen durch den Wegfall der Vergnügungssteuer kompensieren“, erläutert Traweger-Ravanelli. 

Landesgesetzliche Grundlage muss bleiben

Die Innsbrucker Volkspartei spricht sich klar gegen die Abschaffung des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes als landesgesetzliche Grundlage aus und erteilt damit den Forderungen der Liste Fritz eine klare Absage. „Die Entscheidung über die Einhebung einer Vergnügungssteuer muss das Recht einer jeden Gemeinde bleiben und ist Bestandteil der Gemeindeautonomie. Die derzeitige gesetzliche Grundlage bietet den Gemeinden die Kompetenz dafür. Wir fordern sogar die Verdoppelung der Steuersätze für Glücksspielautomaten, nicht die Abschaffung. Innsbruck hebt dort bereits jetzt das Maximum ein. Eine Verdoppelung der Vergnügungssteuer auf Glücksspielautomaten wäre eine weitere mögliche Gegenfinanzierung“, so Traweger-Ravanelli, die eine diesbezügliche Novelle des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes anregt.