Eigenverantwortung auf Almen

Haftungsänderung: „Richtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit“

Das erstinstanzliche Urteil nach einer tödlichen Kuhattacke im Pinnistal im Jahr 2014, durch das der betroffene Landwirt zu einer halben Millionen Euro Schadenersatz verurteilt wurde, hat im Frühjahr zu massiver Verunsicherung bei Tirols Almbauern geführt. „Für die Landwirtschaft war dieses Urteil wenige Wochen vor der beginnenden Almsaison ein Schock. Viele Bauern haben verständlicherweise mit dem Gedanken gespielt, für ihre Almen sogar Betretungsverbote auszusprechen. Für das in Tirol seit Jahrzehnten herrschende gute Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft, Tourismus und Freizeitwirtschaft wäre das eine Katastrophe gewesen“, ruft VP-Klubobmann-Stellvertreter Hermann Kuenz die damalige Situation in Erinnerung.

Tirol als Impulsgeber für mehr Eigenverantwortung
Um das zu verhindern, haben Tirols Landeshauptmann Günther Platter und Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler bereits wenige Tage nach diesem Urteil die Initiative ergriffen und sowohl in Tirol als auch auf Bundesebene gesetzliche Änderungen angestoßen, um die Eigenverantwortung auf Tirols Almen wieder stärker in den Fokus zu rücken. „Wie aktuell dieses Thema ist, hat gestern auch ein Zwischenfall im Sellraintal gezeigt, bei dem eine Wanderin von einer Kuh attackiert wurde“, unterstreicht Kuenz. 

SPÖ verweigert Novelle Zustimmung
Im gestrigen Justizausschuss in Wien wurde nun mit dem Beschluss des Haftungsänderungsgesetzes der nächste wichtige Schritt gesetzt, um für Rechtssicherheit und Klarheit auf Tirols Almen zu sorgen. Kritik übt Kuenz an der SPÖ, die gegen die Änderung gestimmt hat. „Auch wenn es nicht wirklich überraschend ist, dass sich die Sozialdemokratie einmal mehr gegen die Landwirtschaft stellt, hätte ich mir in dieser für die Almwirtschaft so wichtigen Entscheidung einen Schulterschluss über alle Parteigrenzen hinweg gewunschen“, so VP-Klubobmann-Stellvertreter Hermann Kuenz abschließend.