AirBnB-Rechtsauffassung: Realitätsfernes Wunschdenken!

Die meisten AirBnB-Angebote sind klassische Umgehungskonstrukte.

„Realitätsfernes Wunschdenken“ nennt VP-Wohnbausprecher LA Dominik Mainusch heute die Rechtsauffassung von AirBnB, dass die landesgesetzlichen Verschärfungen auf sie nicht zutreffen würden. „Die meisten Angebote auf AirBnB haben mit „Homesharing“ längst nichts mehr zu tun, sondern sind klassische Umgehungskonstrukte, die vor allem im städtischen Bereich den Druck am Wohnungsmarkt zusätzlich erhöhen“, sagt Mainusch. Mit einem richtungsweisenden Urteil, das über alle Instanzen bestätigt worden sei, habe der Verwaltungsgerichtshof heuer zudem bereits klargestellt, dass eine gewerbliche Vermietung - und so seien viele Angebote zu klassifizieren - nicht einfach ohne Gewerbeberechtigung möglich sei, verweist Mainusch auf einen Osttiroler Präzedenzfall. 

Im Kampf um leistbares Wohnen werde Tirol jedenfalls nicht lockerlassen und weiterhin an jeder Stellschraube drehen, die zur Verfügung stehe, unterstreicht Mainusch. „Dass AirBnB trotz klarer Regelungen und eindeutiger Urteile offenbar weiterhin glaubt, sich über gesetzliche Bestimmungen einfach so hinwegsetzen zu können, zeigt, dass wir hier konsequent dran bleiben und den Druck hochhalten müssen. Das scheint leider die einzige Sprache zu sein, die der US-Vermietungsriese versteht“, so der VP-Wohnbausprecher abschließend.