Gesetze müssen vollziehbar sein

Möglichkeiten für Rückführungen krimineller Asylwerber werden ausgeweitet.

Mit dem heute beschlossenen Fremdenrechtspaket schließt die Bundesregierung Gesetzeslücken, die eine Rückführung von negativ beschiedenen Asylwerbern bisher erheblich erschwert haben. „Ein Rechtsstaat, der nicht im Stande ist, geltendes Gesetz auch zu vollziehen, verliert seine Glaubwürdigkeit. Wenn jemand einen negativen Asylbescheid erhält und sein Herkunftsland als sicher eingestuft wird, dann muss es auch Möglichkeiten geben, ihn zur Ausreise zu zwingen. Ansonsten führt sich das gesamte System ad absurdum“, begrüßt Tirols VP-Klubobmann Jakob Wolf die heute von der Bundesregierung beschlossenen Nachschärfungen im Fremdenrecht. 

Im Paket enthalten sind neben Maßnahmen, um kriminelle Asylwerber zukünftig schneller außer Landes bringen zu können, auch neue rechtliche Grundlagen für die gemeinnützige Beschäftigung von Asylberechtigten. „Österreich folgt mit diesem Maßnahmenpaket dem Tiroler Weg, auf der einen Seite Integration zu fördern, andererseits aber auch klare Konsequenzen zu setzen, wenn sich jemand der Integrationspflicht verweigert und gegen geltende Gesetze verstößt“, macht Wolf deutlich.