Ausnahme für BergsportführerInnen unumgänglich

Rechtliche Grauzone wirkt sich negativ auf alpine Sicherheit und Tourismus aus.

Der heutige mediale Aufschrei von Bergrettern und Bergführern zeigt für VP Tirol Tourismussprecherin Katrin Brugger klar, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Wenn Bergführer, die zum Beispiel Kurse für Tourismusverbände oder Alpinschulen anbieten, von Finanzamt und der österreichischen Gesundheitskasse immer öfter als Unselbstständige oder Scheinselbstständige bewertet werden führt das zu enormen Mehrkosten, die letztendlich auf die Gäste abgewälzt werden, oder zulasten der Sicherheit gehen, wenn sich SportlerInnen allein ins alpine Gelände wagen. Hier ist nun Gesundheits- und Sozialminister Hannes Rauch gefordert. Mit einer Ausnahmeregelung oder einer allgemeinen Gesetzesnovelle könnte dieses Dilemma österreichweit einheitlich gelöst werden, und es gäbe damit künftig keinerlei juristischen Auslegungsspielraum mehr mit divergierenden Rechtsauslegungen von Bundesland zu Bundesland“, betont Brugger heute. Für sie steht fest, die Leistungen die von heimischen Berg- und Skiführern allein in Tirol erbracht werden, können nicht hoch genug bewertet werden. „Bergführer ist kein 9 to 5 Job“, meint Brugger und erklärt: „Die Auslegung als Angestellte hat ja auch Auswirkungen auf das Arbeitszeitgesetz und andere Arbeitnehmerregelungen. Wir dürfen nicht einer ganze Berufsgruppe mit Bürokratie das Leben schwer machen. Beim vorherrschenden Fachkräftemangel sollte man auch daran denken, den Nachwuchs nicht zu verschrecken.“ Die aktuell unzureichende Rechtslage könnte man ändern, es wurde bereits erkannt, dass einige Berufe aufgrund ihres Berufsmodelles trotz Selbständigkeit automatisch in ein Abhängigkeitsverhältnis fallen und daher Ausnahmeregelungen brauchen. Leider wurde bei dieser Novellierung bisher nicht auf die spezifischen Bedürfnisse der Bergsport-Berufe geachtet, ich hoffe, dass es hier nun bald ein Umdenken gibt, betont Brugger abschließend.