VfGH bestätigt ÖVP-Kurs: Nächtigungsverbot ist verhältnismäßig

Politik "Sicherheit mit sozialer Dimension" wird fortgesetzt

Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes zum Nächtigungsverbot bestätigt den von der ÖVP-Innsbruck eingeschlagenen Kurs „Sicherheit mit sozialer Dimension“.

„Das VfGH-Erkenntnis zeigt, dass unsere beschlossene Maßnahme absolut verhältnismäßig war und die heftige Kritik von SPÖ und Grünen vollkommen überschießend und sachlich ungerechtfertigt war. Der Kurs der Volkspartei unter dem Leitgedanken `Sicherheit mit sozialer Dimension‘ wird durch das höchstrichterliche Erkenntnis bestätigt“, so der für Soziales und Sicherheit zuständige VBM Franz X. Gruber in einer ersten Reaktion auf das höchstgerichtliche Urteil.

Zur Erinnerung: Unter heftigsten Protesten von SPÖ und Grüne wurde von ÖVP, FI und FPÖ im Oktober 2017 im Gemeinderat das Nächtigungsverbot für Bettler in der Altstadt beschlossen.  

Scharfe Kontrollen und gleichzeitig soziale Maßnahmen

„Für uns war das nun vom Verfassungsgerichtshof bestätigte Nächtigungsverbot eine letztlich unausweichliche Maßnahme aufgrund der anhaltenden massiven und dokumentierten Beschwerden der Innsbrucker Bevölkerung. Wichtig zu betonen ist aber, dass neben dieser Verordnung des Gemeinderates und ausgeweiteten Kontrollen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) sowie der Polizei begleitende Maßnahmen im Sozialbereich aktiv umgesetzt wurden. In sehr guter Zusammenarbeit mit unseren Systempartnern aus diesem Bereich, die von der Caritas bis zum Verein für Obdachlose reichen, wurde der Innsbrucker Weg „Sicherheit mit sozialer Dimension“ mit Leben erfüllt. Beispielsweise kann auf die Betriebserweiterung der Katharina-Stube der Caritas bei den barmherzigen Schwestern am Rennweg 40, die Errichtung des von den Klienten der Teestube sehr gut angenommenen Sonnenplatzls vor der Teestube in der Kapuzinergasse sowie die Inbetriebnahme des von der TSD geleiteten Kontakt- und Beratungszentrums NIKADO in der Matthias-Schmid-Straße 10 verwiesen werden“, informiert VBM Gruber. 

„Zudem wird es nach einer sehr schwierigen Suche gelingen, die vom Österreichischen Roten Kreuz betriebene Winternotschlafstelle in der Amraserstraße 26-28 auch in der heurigen Wintersaison 2019/20 zu öffnen. Die vom Leitgedanken der „Entflechtung“ geprägten und erfolgreichen Bemühungen zur Befriedung des Stadtparks Rapoldi samt einer smarten Beleuchtung und einer polizeilich gesteuerten Videoüberwachung gepaart mit wichtigen sozialarbeiterischen Maßnahmen, zu denen u. a. die Ausweitung der Jugendstreetwork und die finanziell-personelle Stärkung des Bahnhofsozialdienstes der Caritas gehören, haben u. a. ihre wohlwollende Anerkennung n der Nominierung für den Österreichischen Sicherheitspreis 2019 gefunden“, so VBM Gruber.

VBM Gruber: „Niemand muss in Innsbruck auf der Straße schlafen“

„Weiters ist festzuhalten, dass in Innsbruck niemand auf der Straße schlafen muss. Alleine in den Einrichtungen der ISD-Wohnungslosenhilfe finden 330 Personen, in der von der TSD betriebenen Winternotschlafstelle am Schusterbergweg 95 Personen und in der vom Österreichischen Roten Kreuz geleiteten temporären Winternotschlafstelle in der Amraserstraße 28 Personen Platz. Insgesamt stellt die öffentliche Hand unter wesentlicher Beteiligung der Stadt Innsbruck somit über 550 Wohn- bzw. Schlafplätze für Bedürftige zur Verfügung. Zudem arbeitet die TSD in enger Kooperation mit der Stadt Innsbruck momentan an der Umsetzung des Projekts NoRa, das in Not geratenen Müttern und ihren Kindern einen temporären Schutzraum mit der Möglichkeit zur Übernachtung zur Verfügung stellt“, stellt VBM Gruber fest.

Hintergrund-Info: <link https: www.tiroler-vp.at aktuelles-aus-den-bezirken detail news naechtigungsverbot-volkspartei-fuer-klare-und-sachliche-loesung _top external-link-new-window>So entstand das Nächtigungsverbot