Stellungnahme von LGF Kolland

Juristische Prüfung der Verteilung von Vorteilskarten durch VBGM Anzengruber

 

In meiner Verantwortung als Landesgeschäftsführer der Tiroler Volkspartei habe ich nach intensiver medialer Berichterstattung eine juristische Prüfung über die Frage, ob es sich bei den durch Vizebürgermeister Johannes Anzengruber verteilten Vorteilskarten (ErlebnisCard Tirol) um eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes handelt, in Auftrag gegeben. Diese liegt nun vor. Wie mit ihm vereinbart, habe ich die juristische Einschätzung persönlich mit Johannes Anzengruber besprochen.

Laut juristischer Expertise kann ausgeschlossen werden, dass die Übergabe der „ErlebnisCards Tirol“ seitens der digital card solutions GmbH eine unmittelbare Spende an die ÖVP Innsbruck oder an die Tiroler Volkspartei im Sinne des Parteiengesetzes darstellt. Nicht ausgeschlossen wird jedoch, dass es sich um eine Spende an einen Abgeordneten gemäß §2 Z 5 lit e des Parteiengesetzes handelt.

Um etwaigen Schaden von der Tiroler Volkspartei abzuwenden, habe ich deshalb in meiner Funktion als Landesgeschäftsführer mit Vizebürgermeister Johannes Anzengruber vereinbart, dass – sollte der Rechnungshof bzw. der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat aufgrund der Weitergabe der „ErlebnisTirol Cards“ Forderungen gegenüber der Volkspartei erheben – diese vollumfänglich von Johannes Anzengruber übernommen werden.