Städtische Jagdvergabe: Zurück zum bewährten Modell der Verpachtung

Für VBM Franz X. Gruber und VP-KO Johannes Anzengruber hat sich die derzeitige Paketlösung nicht bewährt.

Im Zuge eines Berichtes der Kontrollabteilung wurde auch die städtische Jagdvergabe unter die Lupe genommen. Der Kontrollausschuss befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bericht. Für den für Land- und Forstwirtschaft ressortzuständigen Vizebürgermeister Franz X. Gruber ist auf dieser Grundlage der künftige Weg klar: „Die Jagdvergabe muss wieder einheitlich als gesamte Jagdverpachtung erfolgen. Ich bin dem im Jahr 2014 eingeführten Weg der Vergabe von Abschusspaketen immer skeptisch gegenüber gestanden und habe damals auch dagegen gestimmt. Nun zeigt auch der Bericht der Kontrollabteilung, dass wieder der Weg zum bewährten Modell der Verpachtung führt.“  

VP-Klubobmann und Kontrollausschuss-Mitglied Johannes Anzengruber betont: Ziel der Vergabe von Abschusspaketen war einerseits eine höhere Wirtschaftlichkeit der Jagd für die Stadt Innsbruck und andererseits die Ermöglichung von Abschüssen für Innsbruckerinnen und Innsbrucker. „Beide Ziele wurde nicht erreicht. In Zukunft ist die Rückkehr zu einem 10-Jahres Pachtvertrag sinnvoll. Dies ist auch der in Tirol ansonsten übliche Weg, was vor allem der Nachhaltigkeit und Artvielfalt der Jagd zu gute kommt. Damit liegt die Verantwortung für die Ausübung des Jagdschutzes als auch die Zuständigkeit für die Bestellung eines Jagdleiters wie im TJG 2004 idgF auch normiert ausschließlich beim Jagdausübungsberechtigten, sprich dem Jagdpächter.“