Wintergastgärten und Christkindlmärkte sind jetzt unter einem Hut

Die Aufenthaltsqualität wird gesteigert.

„Bei den Richtlinien für die Wintergastgärten war es wichtig zu klären, wie diese vor allem im Bereich der Innenstadt zusammen mit den Weihnachtsmärkten organisiert werden können. Deshalb habe ich die Fachgruppe Gastro der Wirtschaftskammer und die Marktbetreiber intensiv miteingebunden. Es hat etwas länger wie beabsichtigt gedauert, jetzt liegt aber dafür ein Unterstützungspaket für die Gastro-Betriebe vor, das gemeinsam erarbeitet wurde und das vor allem auch von allen mitgetragen wird. Die Wintergastgärten und Christkindlmärkte sind jetzt unter einem Hut“, zeigt sich VBM Johannes Anzengruber über die Konsenslösung erfreut. 

Im Wesentlichen handelt es sich um drei Maßnahmen: „Das Betreiben der bisher genehmigten Gastgärten wird auch in den Wintermonaten Dezember 2020 und Jänner 2021 erlaubt. Zweitens wird die Stadt Innsbruck auf das in der Gastgarten-Richtlinien vereinbarte Entgelt verzichten. Und drittens wird das Aufstellen von mit Strom betriebenen Heizpilzen in den Gastgärten erlaubt sein. Dazu sind behördliche Genehmigungen, wie zum Beispiel die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigungen und die Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung, notwendig. Auch müssen etwaige zivilrechtliche Gestattungen vorliegen“, so VBM Anzengruber. 

„Die heute im Stadtsenat erzielte Lösung steigert die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt. Durch sie wird die Wirtschaft und ganz besonders der durch die Corona-Pandemie schwer angeschlagene Städtetourismus profitieren“, beurteilt VBM Anzengruber das Ergebnis abschließend.