Aufsichtsbehörde zeigt, Willi agierte selbstherrlich

Position der Magistratsdirektion gestärkt

Heute wurde die nächste juristische Niederlage für Bürgermeister Georg Willi bekannt. Die mit Verfügung des Bürgermeisters vom 17. November 2022 vorgenommene Zuordnung von wesentlichen Kernaufgaben der Personalverwaltung zu einer Stabsstelle des Bürgermeisters war eindeutig stadtrechtswidrig, stellte die Gemeindeaufsichtsbehörde fest. Auch wurde im aktuellen Erkenntnis der Aufsichtsbehörde des Landes Tirol ganz klar die Position der Magistratsdirektion gestärkt, die von Georg Willi mehrfach übergangen wurde, in dem festgestellt wird, dass alle Magistratsbediensteten der Aufsicht und Weisung durch den Magistratsdirektor unterstehen. Daher kann der Bürgermeister ausschließlich nur durch Aufsicht und Weisung an den Magistratsdirektor auf den inneren Dienst einwirken.

„Das neue Erkenntnis der Aufsichtsbehörde zeigt einmal mehr auf, wie selbstherrlich Georg Willi in der Vergangenheit im Rathaus agiert hat. Ob es Willi gelingt, den von ihm angerichteten Scherbenhaufen in der Verwaltung zu kitten ist mehr als fraglich. Wer solche schweren Rechtsverfehlungen begeht und die Verwaltungsstrukturen aus machtpolitischem Kalkül torpediert, sollte selbst überlegen, ob man weiter das Amt ausüben kann. Der Imageschaden für die Stadt Innsbruck ist enorm und der Vertrauensverlust des Bürgermeisters bei seinem Personal nicht wieder herstellbar“, so KO-GR Christoph Appler.

„Das aktuelle mehrseitige Erkenntnis der Aufsichtsbehörde zeigt aber auch einmal mehr auf, dass das Innsbrucker Stadtrecht dringend einer Reform bedarf, indem es präzisiert werden muss. Nur durch das festgeschriebene Stadtrecht können wir zukünftig solche juristischen Irrwege präventiv ausschließen und die Rechtssicherheit im Magistrat wieder herstellen bzw. stärken“, so Appler abschließen.