Transparenz | TTPA Act

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der gesamten Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung – kurz TTPA. Ziel dieser Verordnung ist es, politische Werbung für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu machen und die Integrität demokratischer Prozesse zu stärken. Auf dieser Seite finden Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu unseren Werbemitteln. Die Offenlegung soll sicherstellen, dass politische Kommunikation klar erkennbar und nachvollziehbar bleibt.

 

  • Beschreibung der politischen Werbung oder Kampagne: Es handelt sich um A0 und A1 Plakate im Bundesland Tirol.
  • Sponsor der Werbung: Tiroler Volkspartei
  • Finanzierungsquelle: Bezahlt von Tiroler Volkspartei
  • Kosten der Kampagne: keine
  • Wert von Sach- oder Eigenleistungen: Sachleistung Benutzung der Schaukästen
  • Zielgruppe: Tirolerinnen und Tiroler
  • Reichweite: 300 Plakate 
  • Zeitraum der Veröffentlichung, Ausspielung oder Verbreitung: ab Mitte Februar 2026
  • Meldung von Verstößen: datenschutz@tiroler-vp.at
  • Beschreibung der politischen Werbung oder Kampagne: Es handelt sich um Inserate zur Bewerbung der Sprechstunden von Landtagsabgeordneten, Nationalräten und Bundesräten des Landtagsklubs der Tiroler Volkspartei. Diese Sprechstunden dienen dem Zwecke der parlamentarischen Aufgabenerfüllung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit. Abgebildet sind die jeweiligen Landtagsabgeordneten und Bundesräte der Tiroler Volkspartei in den jeweiligen politischen Bezirken des Bundeslandes Tirol sowie die Termine und Adressen, wann und wo die jeweilige Sprechstunde stattfindet.
    Die Plakate sind immer ident, lediglich der Termin im gelben Bereich ändert sich.
  • Sponsor der Werbung: Landtagsklub der Tiroler Volkspartei
  • Finanzierungsquelle: Bezahlt von Landtagsklub der Tiroler Volkspartei aus Mitteln der Klubförderung gemäß § 8 S.PartfördG, LGBl Nr 79/1981 idgF.
  • Kosten der Kampagne: 
  • Wert von Sach- oder Eigenleistungen: 
  • Zielgruppe: Bewohnerinnen und Bewohner des Bundeslandes Tirol bzw. der jeweiligen politischen Bezirke
  • Reichweite: Bundesland Tirol. 
  • Zeitraum der Veröffentlichung, Ausspielung oder Verbreitung: 1 bis 2 Wochen vor dem Sprechstundentermin.
  • Meldung von Verstößen:datenschutz@tiroler-vp.at