„Die Ergebnisse der UMIT-Studie sind erschütternd und ein Weckruf für uns alle“, erklären Landesobfrau der Tirolerinnen in der VP Beate Scheiber und VP-Nationalrätin Margreth Falkner angesichts der heute veröffentlichen Gewaltstudie, dass in 80 Fällen kein aktives Eingreifen erfolgte, als Frauen in inszenierten Gesprächen über häusliche Gewalt berichteten.
„Dass keine einzige Person eingegriffen hat, zeigt, wie groß Unsicherheit, Überforderung –und leider auch Wegschauen– in unserer Gesellschaft immer noch sind. Gewalt gegen Frauen passiert täglich, und zu oft bleiben Betroffene damit allein. Das ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren dürfen“, so Landesobfrau der Tirolerinnen in der VP und VP-Frauen-Bereichssprecherin Beate Scheiber.
Die beiden VP-Politikerinnen betonen, dass konsequente politische Maßnahmen wichtig sind, aber nicht ausreichen: „Wir brauchen nicht nur Gesetze, Schutzunterkünfte und Beratungsangebote, sondern auch ein gesellschaftliches Klima, das nicht wegschaut, sondern hinschaut. Jede und jeder kann einen Unterschied machen. Die Studie zeigt, wie dringend mehr Bewusstsein und Zivilcourage notwendig sind.“
„Mit dem heuer beschlossenen Nationalen Aktionsplan 2025–2029 verpflichtet sich die ÖVP-geführte Bundesregierung zur langfristigen, ressortübergreifenden Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Der Plan erfüllt zentrale Empfehlungen des Europarats (GREVIO), des Rechnungshofes sowie der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024/1385). Als Grundlage des Nationalen Aktionsplans dienen die bereits umfassenden Vorarbeiten der Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich“, informiert die Tiroler VP-NR Margreth Falkner.
Ziele des Nationalen Aktionsplans: Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene, Verankerung konkreter Umsetzungsziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten, Koordinierte Maßnahmen zuständiger Ressorts unter Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft sowie Transparente Darlegung von Zuständigkeiten und Vorhaben