Tiroler Wolfsproblem wird gelöst!

Initiativantrag zum Schutz der Almwirtschaft und zum Wolfsmanagement!

Einen dringlichen Antrag zur Änderung des Jagdgesetzes und zur Lösung der Wolfsproblematik werden die Tiroler Volkspartei, die SPÖ Tirol und die FPÖ Tirol im kommenden Februar-Landtag einbringen und beschließen. Durch diesen Initiativantrag zum Schutz der Almwirtschaft und zum Wolfsmanagement werden Schad- und Risikowölfe in Tirol künftig schnell und unbürokratisch per Verordnung zum Abschuss freigegeben.

Wir sagen den Wölfen in unserem Land den Kampf an. Rechtzeitig vor der nächsten Almsaison schaffen wir die Grundlagen für den raschen Abschuss von Problem- und Risikowölfen“, setzt LHStv. Josef Geisler einen neuen Tiroler Weg in Sachen Wolfsmanagement um. Es sei erfreulich, dass dieser Weg von einer breiten Mehrheit im Tiroler Landtag mitgetragen werde. „Die Wolfsfrage geht uns alle an. Zum Schutz unserer Weidetiere auf den Almen und der gesamten Almwirtschaft wird es keine Möglichkeit mehr geben, genehmigte Abschüsse auf den St. Nimmerleinstag zu verzögern. Und wir gewährleisten auch die Anonymität der Jägerschaft, damit diese nicht selbst zu Zielscheibe werden“, erklärt LHStv Geisler.

Möglich wird das durch einen gemeinsamen Beschluss von Tiroler Volkspartei, SPÖ und FPÖ. „Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren. Wir sind es der Bevölkerung schuldig, dieses immer größer werdende Problem verlässlich und konsequent zu lösen“, betont LHStv. Georg Dornauer. Wichtig sei ihm, die Mithilfe der Jägerschaft.

Auch für FPÖ-Chef Markus Abwerzger ist der nunmehrige Weg der einzig gangbare: „Ich stehe zu meinem Wort. Wir dürfen die Bevölkerung und die Almbauern mit diesem Problem nicht im Regen stehen lassen.“

Statt eines mehrstufigen Verfahrens (Fachkuratorium, Gefährdungsverordnung, Entnahmebescheid) kann die Tiroler Landesregierung künftig eine Gefährdungsverordnung erlassen und Schad- oder Risikowölfe unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss in einem definierten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum freigeben. Die Verordnung wahrt die Anonymität der Jagdausübungsberechtigen und kann auch nicht durch Einsprüche verzögert werden.

Dass der eingeschlagene Verordnungsweg ein juristischer Grenzgang ist, ist allen Beteiligten klar. „Solange die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl. Dieses Risiko gehen wir ein, zumal es durchaus unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt, was die Zulässigkeit von Verordnungen anlangt“, sind sich Geisler, Dornauer und Abwerzger einig. Ohne Vieh auf den Almen habe Tirol aber ein veritables Problem – nicht nur was die Landwirtschaft, den Tourismus und das Freizeitangebot, sondern auch was den Schutz vor Naturgefahren und die Artenvielfalt anlangt.

Einheitlich sind die Rechtsmeinungen aber zum Thema wolfsfreie Zonen, die aufgrund einer Entschließung des Tiroler Landtages vom Juli des Vorjahres eingeholt wurden. Die Ausweisung allgemeiner wolfsfreier Zonen ist rechtlich ebenso wenig zulässig wie Zonen, in denen Wölfe nach einem Managementplan bejagt werden können. Möglich wäre nur die Ausweisung von Zonen, in denen der Wolf absoluten Schutz genießt.

Das Auftreten von Großraubtieren, insbesondere von Wölfen, hat in den vergangenen Jahren in Tirol stark zugenommen. Wölfe haben im vergangenen Jahr 355 Nutztiere, darunter auch ein nahezu ausgewachsenes Rind, getötet. Weiter 50 Schafe wurden bei Wolfsangriffen teils schwer verletzt, viele blieben vermisst.