Der Innsbrucker VP-Landtagsabgeordnete Christoph Appler nimmt einen aktuellen österreichweiten Vergleich der Wasser- und Abwasserkosten zum Anlass, die Gebührenpolitik der Stadt Innsbruck zu thematisieren. Für Appler müsse in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten auch auf städtischer Ebene genau geprüft werden, welche zusätzlichen Belastungen Haushalten zugemutet werden.
„Über leistbares Wohnen und leistbares Leben wird zu Recht in der Politik viel gesprochen und diskutiert. Dazu gehören aber nicht nur Mieten und Immobilienpreise, sondern ebenso die laufenden Kosten, die jeden Monat oder jedes Jahr im Haushaltsbudget anfallen. Wer von leistbarem Leben spricht, muss deshalb auch bei Gebühren und Abgaben genau hinschauen“, erklärt Appler.
Ein aktueller Vergleich der Wasser- und Abwasserkosten in 20 österreichischen Städten zeigt deutliche Unterschiede zwischen Innsbruck und Kufstein. Grundlage ist ein Modellhaushalt mit zwei Personen, 75 Quadratmetern Wohnfläche und einem Jahresverbrauch von 100 Kubikmetern Wasser.
Demnach fallen in Innsbruck jährlich rund 273 Euro für Trinkwasser und 321 Euro für Abwasser an – zusammen 594 Euro. In Kufstein sind es 151 Euro für Trinkwasser und 227 Euro für Abwasser, insgesamt 378 Euro. Der Unterschied beträgt damit im Modellvergleich 216 Euro pro Jahr.
„Natürlich unterscheiden sich Infrastruktur, Investitionsbedarf und Kalkulationsgrundlagen von Stadt zu Stadt. Trotzdem muss man sich angesichts eines Unterschieds von mehr als 200 Euro die Frage stellen, woher diese Differenz kommt und ob es Möglichkeiten gibt, die Belastung für die Innsbrucker Haushalte zu reduzieren“, so Appler.
Auch andere Gebühren befeuern die Teuerungswelle
Auch bei anderen kommunalen Abgaben sieht Appler eine zunehmende Belastung für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker. Als markante Beispiele nennt er die Hundesteuer und die Parkgebühren. So beträgt die reguläre Hundesteuer 2026 bereits 136,80 Euro pro Jahr, nach 130,80 Euro im Vorjahr. Besonders kritisch sieht Appler die weitere Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck. Ab November werden die gebührenpflichtigen Zeiten ausgeweitet, zusätzliche Stadtteile in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen und auch die Tarife für berufliche Parkberechtigungen angepasst.
„Die Stadtregierung kann nicht ständig vom leistbaren Wohnen sprechen und gleichzeitig an immer mehr kommunalen Gebührenschrauben drehen. Gerade beim Parken geht es längst nicht nur um Autofahrer, sondern auch um die Kosten für Dienstleistungen in unserer Stadt“, so Appler.
Besonders betroffen seien Betriebe und Handwerker, die für ihre Arbeit auf Fahrzeuge angewiesen sind. „Ein Installateur, Elektriker oder Servicetechniker kann sein Werkzeug oder Material nicht mit dem Fahrrad zum Kunden transportieren. Steigen für diese Betriebe die Kosten für das Parken, werden solche zusätzlichen Betriebskosten am Ende Großteils in die Kalkulation einfließen. Damit können Reparaturen und Dienstleistungen für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker zusätzlich teurer werden.“
Für Appler müsse deshalb bei jeder Gebührenerhöhung auch deren indirekte Wirkung berücksichtigt werden: „Eine Parkgebühr bleibt nicht zwangsläufig beim Betrieb hängen. Deshalb sollte die Stadt bei ihren Entscheidungen auch im Blick haben, welche Folgekosten entstehen.
Appler fordert daher, bei künftigen städtischen Gebührenentscheidungen die Auswirkungen auf die gesamten Lebenshaltungskosten stärker zu berücksichtigen: „Für den einzelnen Haushalt mag eine Erhöhung für sich betrachtet überschaubar erscheinen. In Summe sind es aber Miete, Energie, Lebensmittel, Mobilität und kommunale Gebühren, die darüber entscheiden, was den Menschen am Monatsende tatsächlich übrig bleibt.“
Besonders bei unvermeidbaren Leistungen wie Wasser und Abwasser brauche es Transparenz über die Zusammensetzung der Kosten. „Der Städtevergleich zeigt jedenfalls, dass Innsbruck bei Wasser und Abwasser deutlich über Kufstein liegt. Das sollte Anlass sein, die eigene Gebührenstruktur genau zu analysieren und transparent darzustellen“, so Appler.
Abschließend hält Appler fest: „Leistbares Wohnen endet nicht beim Mietvertrag. Entscheidend sind die gesamten Wohn- und Lebenshaltungskosten. Gerade eine Stadt hat bei ihren eigenen Gebühren einen unmittelbaren Hebel und damit auch eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern.“