Der Tiroler Landtag hat die Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz sowie zum Wald- und Weideservitutengesetz beschlossen. Für den Tiroler VP-Abgeordneten Andreas Kirchmair ist dies „ein wichtiger Schritt hin zu modernen, effizienten und bürgernahen Verwaltungsverfahren im Agrarbereich“. „Mit dieser Gesetzesnovelle modernisieren wir bestehende Verfahren, bauen digitale Abläufe weiter aus und sorgen gleichzeitig für mehr Transparenz und einen einfacheren Zugang zu wichtigen Informationen“, betont Kirchmair.
Künftig sollen Kundmachungen verstärkt digital über die Website des Landes Tirol erfolgen. Dadurch werden Informationen schneller, einfacher und zeitgemäß zugänglich gemacht. Gleichzeitig sollen Gemeinden entlastet und Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Auch im Bereich der Zusammenlegungsverfahren bringt die Novelle wesentliche Vereinfachungen mit sich. Ziel sei es, Verfahren zu beschleunigen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu schaffen. „Gerade im ländlichen Raum braucht es moderne und praxistaugliche Verwaltungsverfahren. Mit den neuen Regelungen schaffen wir effizientere Abläufe und reduzieren unnötige bürokratische Hürden“, so der VP-Abgeordnete.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf der stärkeren Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzaspekten. Durch die Anpassung an aktuelle unionsrechtliche Vorgaben werde die Öffentlichkeit künftig noch stärker eingebunden. Dadurch sollen insbesondere Natur, Landschaft und Biodiversität nachhaltig geschützt werden. Positiv hebt Andreas Kirchmair zudem hervor, dass die neuen Regelungen ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für Gemeinden umgesetzt werden können. Die entstehenden Mehraufwendungen könnten mit bestehenden personellen Strukturen abgedeckt werden.
Abschließend betont Kirchmair: „Moderne Verwaltungsverfahren sorgen für mehr Transparenz, weniger Bürokratie und effizientere Abläufe im Agrarbereich. Mit dieser Reform schaffen wir eine zeitgemäße Grundlage für Verwaltung, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger.“