Mehr Flexibilität für Schulen

Tirol setzt Neuerungen bei Sommerschule und Deutschförderung um.

Mit einer einstimmig beschlossenen Novelle des Tiroler Schulorganisationsgesetzes und des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes schafft das Land Tirol mehr Flexibilität für Schulen und stärkt die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen. Die Änderungen setzen bundesgesetzliche Vorgaben um und erleichtern insbesondere die Organisation der Deutschförderung sowie der verpflichtenden Sommerschule.

Künftig können Schulen im Rahmen eines schulautonomen Deutschförderkonzepts Deutschförderklassen und Deutschförderkurse auch dann einrichten, wenn die bisher geltenden Mindestschülerzahlen nicht erreicht werden. Dadurch erhalten Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf unabhängig von der Größe ihres Schulstandorts noch gezieltere Unterstützung. Gleichzeitig wird die Organisation der verpflichtenden Sommerschule vereinfacht: Die bisher erforderliche Zustimmung der Bildungsdirektion entfällt, die Standorte werden künftig per Verordnung festgelegt.

„Sprache ist der Schlüssel für Bildung, Integration und Chancengleichheit. Mit dieser Novelle geben wir unseren Schulen mehr Handlungsspielraum, damit Kinder genau jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Gerade kleinere Schulstandorte profitieren davon, weil Fördermaßnahmen künftig noch bedarfsgerechter umgesetzt werden können“, betont Landesrätin Cornelia Hagele.

Auch die Organisation der verpflichtenden Sommerschule wird deutlich vereinfacht. „Unsere Schulen brauchen praktikable Lösungen statt unnötiger Bürokratie. Mit den neuen Regelungen stärken wir die Eigenverantwortung der Standorte und schaffen gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Das ermöglicht eine zielgerichtete Planung und entlastet die Schulen im organisatorischen Bereich“, so Hagele.

Die Kosten für die zusätzlich eingesetzten Lehrkräfte werden weiterhin vom Bund getragen. Für die Gemeinden entstehen lediglich geringe Mehrkosten im Bereich der Schulerhaltung, da die Sommerschule nur an ausgewählten Standorten mit entsprechend geringer Auslastung durchgeführt wird.

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