Das vom Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossene Verbot des Tragens von Kopftüchern islamischer Traditionen für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag ist mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft getreten. Zur aktuellen Kopftuch-Diskussion und zum für 9. Oktober angekündigten Schulstreik gegen das Kopftuchverbot nimmt heute VP-Klubobmann und Integrationssprecher Sebastian Kolland ganz klar Stellung: „Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren ist aus meiner Sicht ein richtiger und notwendiger Schritt. Österreich ist eine liberale, demokratische Republik, in der Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und die persönliche Entwicklung von Kindern einen hohen Stellenwert haben. Diese Grundsätze müssen auch in unseren Schulen gelten.“
Gerade vor dem Hintergrund unterschiedlicher kultureller und religiöser Vorstellungen, die durch Migration in Österreich aufeinandertreffen, sei es wichtig, gemeinsame Regeln klar zu definieren. „Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Gleichzeitig müssen wir dort Grenzen ziehen, wo es um den Schutz und die freie Entwicklung von Kindern geht. Unsere gemeinsamen demokratischen Regeln bilden dafür den verbindlichen Rahmen. Mit der Flüchtlingswelle 2015 sind auch Gruppen nach Österreich gekommen, die ein deutlich konservativeres Islambild nach Österreich gebracht haben. Hier klare Regeln zu definieren, besonders auch in unseren Schulen, halte ich deshalb für wichtig und notwendig“, so Kolland.
Der Nationalrat hatte das Kopftuchverbot im Dezember 2025 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossen. Das Gesetz verbietet Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag das Tragen eines Kopftuchs, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, innerhalb der Schule. Kritisch beurteilt Kolland daher den angekündigten Schulstreik und insbesondere die Beteiligung parteipolitischer, linker Jugendorganisationen.
„In einer Demokratie kann und darf über jedes Gesetz diskutiert und auch demonstriert werden. Gleichzeitig gilt: Ein vom Parlament beschlossenes und in Kraft getretenes Gesetz ist einzuhalten, solange es dem Rechtsbestand angehört. Über seine Verfassungsmäßigkeit entscheiden nicht politische Jugendorganisationen auf der Straße, sondern im Zweifelsfall der Verfassungsgerichtshof“, betont Kolland.