Da sich die Klubobleute der Oppositionsparteien heute einmal mehr auf Ex-Landesrat Johannes Tratter einschießen, streicht VP Tirol Klubobmann Jakob Wolf hervor, dass Johannes Tratter im Rahmen eines von einer international anerkannten, renommierten Personalagentur durchgeführten Bewerbungsverfahrens zweifelsfrei als bester Kandidat für die Position des technischen Geschäftsführers eingestuft worden ist. Die Konsumation des angesammelten Sonderurlaubs, die er definitiv nicht unterstütze, sei aber davon zu trennen, sagt Wolf. „Hier nun aufgrund eines Urlaubs die Abberufung des bestgereihten Kandidaten zu verlangen, ist ein reiner Willkürakt“, so Wolf. Zudem weist er daraufhin, dass nicht die Landesregierung und auch nicht der Tiroler Landtag Johannes Tratter bestellt hätten, sondern der grüne Bürgermeister Georg Willi und Landesrat Mario Gerber als Eigentümervertreter. Der Antrag der Opposition sei deshalb auch eine Themenverfehlung, so Wolf.
Was den Sonderprüfbericht des Landesrechnungshofs betrifft, betont Wolf nach den Beratungen im entsprechenden Landtagsausschuss, dass es hier definitiv zwei Rechtsmeinungen gebe. „Würden wir den Fall ausjudizieren, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Argumentation des Landesrechnungshofes im Prüfbericht nicht halten würde“, ist Wolf überzeugt. Um ein für alle Mal für Rechtssicherheit zu sorgen, werde man trotzdem umgehend handeln und bereits diese Woche im Landtag eine entsprechende gesetzliche Präzisierung vornehmen. „LH Anton Mattle hat den Auftrag gegeben, für die Zukunft bei Urlaubsansprüchen von Regierungsmitgliedern eine klare Regelung zu schaffen, damit eine Ansammlung von Urlaubszeiten nicht mehr möglich ist. Generell wird es in Zukunft so sein, dass Landesbedienstete, sollten sie in die Landesregierung berufen werden, für diese Zeit keine Urlaubsansprüche mehr sammeln können“, unterstreicht Jakob Wolf abschließend.