Mit dem heute von Innenminister Gerhard Karner präsentierten Entwurf zur Gefährder-Überwachung ist für den Unterländer Landtagsabgeordneten Sebastian Kolland, der diese Maßnahme seit Längerem gefordert hat, ein wichtiger Schritt gelungen, um den Ermittlungsbehörden adäquates Rüstzeug für ihre Arbeit im 21. Jahrhundert in die Hand zu geben. „Die österreichischen Ermittlungsbehörden waren, was das Auslesen der digitalen Kommunikation von Terrorverdächtigen betrifft, seit Jahren blind unterwegs . Das ändert sich nun endlich“, so Kolland, für den die Einführung der Gefährder-Überwachung ein längst überfälliger Schritt ist, um die Gesellschaft zu schützen. „Terroristen schreiben sich keine SMS mehr, sondern nutzen modernste, digitale Kommunikationsmittel. Was früher die richterlich angeordnete Telefonüberwachung war, ist heute das Auslesen der digitalen Messengerkommunikation. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf bringen wir unsere Behörden technisch wieder auf Augenhöhe mit den Gefährdern“, so Kolland.
Hart ins Gericht geht Kolland vor allem mit der FPÖ, die das Gesetz bis zum Schluss bekämpft hat: „Ich kann nicht auf der einen Seite ständig eine harte Gangart gegen islamistische Gefährder fordern und auf der anderen Seite unseren Behörden die dafür notwendigen Werkzeuge verweigern. Dass wir etwa wie vergangenen Sommer bei den vereitelten Anschlägen auf die Taylor Swift Konzerte in Wien, ausschließlich auf die Geheimdienstinformationen anderer Länder angewiesen sind, um in Österreich ein Attentat zu verhindern, darf kein zweites Mal passieren. Dass sich die FPÖ offenbar lieber für das Fernmeldegeheimnis von Islamisten einsetzt, anstatt unsere Ermittlungsbehörden zu stärken, ist entlarvend und ernüchternd.“
Dennoch legt Kolland viel Wert auf die Feststellung, dass auch in Zukunft eine Überwachung nur mit begründetem Verdacht sowie richterlicher Genehmigung erfolgen wird: „Wir reden hier nicht von einer flächendeckenden Überwachung, sondern von einem Instrument mit klaren Spielregeln, gerichtlicher Kontrolle und massiven Hürden, und zwar für genau jene Fälle, bei denen der Rechtsstaat bisher zusehen musste. Wer hier vom Überwachungsstaat fantasiert, will entweder nicht lesen, was im Gesetzesentwurf steht, oder ganz bewusst verunsichern.“