(C) Land Tirol/Sedlak

Neue, gerechtere Tiroler Mindestsicherung

System soll Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung bieten.

Die Landesregierung hat sich gerade auf eine neue, gerechtere Tiroler Mindestsicherung geeinigt. Der Unterschied zwischen Einkommen aus Arbeit und Unterstützung durch die Mindestsicherung soll wieder deutlich spürbar sein.

Worum gehts?
Die Mindestsicherung ist eine zentrale Stütze der Sozialpolitik. Tirol geht einen eigenen, gerechten Weg. Die Änderungen sollen im Jahr 2026 wirken.

Was ist die Handschrift der Tiroler Volkspartei?
In Tirol bekommt jeder Hilfe, der Hilfe benötigt. Die Mindestsicherung soll eine Übergangshilfe und kein Dauerzustand sein. Die Tiroler dürfen nicht das Gefühl haben, dass sich Nichtstun rentiert. Mehr Menschen in Beschäftigung, weniger Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind und Kürzungen bei überhöhten Beträgen entlasten Land und Gemeinden.

7 Eckpunkte für mehr Gerechtigkeit im Tiroler Mindestsicherungssystem:

 1.) Ausweitung bei Mindestpensionisten und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Beim bisherigen Modell der Mindestsicherung wurden MindestpensionistInnen (AusgleichzulagenbezieherInnen) benachteiligt. Künftig sollen jene, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet und keine Möglichkeit mehr haben, eine Beschäftigung aufzunehmen, unterstützt werden.

2.) Keine Mindestsicherung mehr für subsidiär Schutzberechtigte
Künftig haben subsidiär Schutzberechtigte, also Personen mit nur einem befristetem Aufenthaltsrecht, keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung. Die Unterstützung wird auf das Niveau der Grundversorgung gekürzt.

3.) Begrenzung für Großfamilien
Die Höhe der Mindestsicherung wird begrenzt. Es soll ein neues, weiterhin degressives System bei Kinderrichtsätzen sowie ein Höchstdeckel bei volljährigen Personen im Haushalt umgesetzt werden. Bei Großfamilien soll sich der Gesamtbetrag reduzieren, um den Abstand zu Familien mit regulärem Einkommen gerechter zu gestalten.

4.) Fünf Jahre Wartefrist
Es werden strengere Zugangsbestimmungen zur Mindestsicherung für Fremde umgesetzt.

5.) Strenge Sanktionen bei Regelbruch
Künftig soll eine komplette Streichung der gesamten Mindestsicherung ermöglicht werden. Sanktionen sollen bei jenen Personen angewandt werden, die sich nicht an die Tiroler Regeln halten.

6.) Klarstellung bei Wohn- bzw. Haushaltsgemeinschaften
Im Rahmen der Novelle wird eine Klarstellung bei der Definition von Wohn- bzw. Haushaltsgemeinschaften vorgenommen, um Rechtssicherheit zu schaffen und Kürzungen bei großen Haushaltgemeinschaften zu ermöglichen

7.) Anreize für Beschäftigung
Das neue System soll Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung bieten.

Wir haben im Regierungsprogramm vereinbart, dass die Mindestsicherung eine starke Stütze in der Sozialpolitik bleibt. Das ist mit der neuen Tiroler Mindestsicherung auch nachhaltig sichergestellt. Es geht darum, dass jene, die in unserem Land Leistung erbringen, das soziale Hilfsnetz auch mittragen. Wenn die Hilfsbereitschaft kippt, weil die arbeitenden Menschen das Gefühl haben, dass Nichtstun belohnt wird, dann gefährdet das den sozialen Frieden im Land. Landeshauptmann Anton Mattle bringt den Mut, das soziale Gewissen und die notwendige Konsequenz auf, um erstmals seit 2017 die Tiroler Mindestsicherung umfassend zu reformieren. Dafür herzliche Gratulation!“, erklärt VP-Tirol Klubobmann Jakob Wolf.

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