Videoüberwachung erleichtern

Gemeinden beim Schutz ihres Eigentums besser unterstützen.

Der Tiroler Landtag hat heute den von VP-Landtagsabgeordnetem Sebastian Kolland initiierten Antrag beschlossen, der eine Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Videoüberwachung durch Gemeinden vorsieht. Ziel ist es, den Schutz gemeindeeigenen Eigentums zu erleichtern, ohne dabei unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. „Unsere Gemeinden sehen sich immer wieder mit Fällen von Vandalismus, Diebstahl und mutwilliger Beschädigung konfrontiert – auf Spielplätzen, bei Bushaltestellen oder an öffentlichen Gebäuden“, erklärt Kolland. „Der heutige Beschluss ist ein klares Signal: Der Schutz dieser Einrichtungen ist nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch eine Frage der Lebensqualität und Sicherheit in unseren Orten.“

Derzeit stoßen viele Gemeinden bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen an enge rechtliche Grenzen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen machen den Einsatz von Videoüberwachung selbst dort schwierig, wo wiederholt Schäden auftreten. Kolland stellt klar: „Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, damit Gemeinden ihr Eigentum schützen können – unter klaren Voraussetzungen, verhältnismäßig und transparent.“ Wichtig sei dabei, so der Abgeordnete, dass es keine überbordende Überwachung geben dürfe: „Eine Totalüberwachung lehne ich klar ab. Stattdessen möchte ich eine praktikable und zielgerichtete Lösung, die die Gemeinden handlungsfähig macht, wenn es wirklich notwendig ist.“

Laut Kolland geht es dabei nicht nur um Prävention, sondern auch um eine Entlastung der kommunalen Budgets: „Wenn Bushaltestellen, Spielgeräte oder öffentliche Gebäude regelmäßig zerstört werden, entstehen hohe Folgekosten – Geld, das dann bei Kinderbetreuung, Straßeninstandhaltung oder Pflegeeinrichtungen fehlt. Jede verhinderte Sachbeschädigung ist ein Gewinn für alle.“

Mit dem heutigen Beschluss wird die Tiroler Landesregierung nun aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um die gesetzlichen Grundlagen – insbesondere im Datenschutzrecht – zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Damit soll Gemeinden künftig ermöglicht werden, Videoüberwachung zum Schutz ihres Eigentums rechtssicher und zielgerichtet einzusetzen. „Wir setzen damit ein klares Zeichen: Wir stehen an der Seite unserer Gemeinden, die Verantwortung übernehmen für Sicherheit, Eigentum und die Lebensqualität in Tirol“, so Kolland abschließend.