Interessen der Schützen gewahrt

Nationalrat beschließt schärferes Waffengesetz

Aktuell läuft die Debatte im Plenum, aller Voraussicht nach wird der Nationalrat heute die Novelle des Waffengesetzes beschließen. Mit Ausnahme der FPÖ haben alle Parteien ihre Zustimmung für die neuen, strengeren Bestimmungen angekündigt. Ziel der Reform ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Schusswaffen und ein Mehr an Sicherheit. „Dieses Gesetz schließt niemanden aus, der verantwortungsvoll handelt. Aber es zieht eine klare Grenze. Jeder Waffenbesitz, auch aus Tradition, braucht diese Verantwortung“, betont Abgeordnete Margreth Falkner

Aus Tiroler Sicht war eine klare Regelung für die Tiroler Schützen besonders wichtig. So sind die Mitglieder der Schützenvereine von der Waffenpasspflicht ausgenommen, sofern die Kompanie die Verantwortung über die sichere Verwahrung der Waffen übernimmt. Auch dürfen weiterhin bereits 18-jährige oder in Ausnahmefällen 16-jährige eine behördliche Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit bleibt sichergestellt, dass Tiroler Schützen ihr Brauchtum leben sowie ihre wichtige Jugend- und Ausbildungsarbeit fortführen können. „Ich bedanke mich herzlich bei Innenminister Gerhard Karner, der großes Verständnis für unser Tiroler Anliegen gezeigt hat“, so die Nationalrätin. 

Kernpunkte der Novelle sind ein deutlich erschwerter Zugang zu Waffen sowie eine verpflichtende Wartezeit: Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen wird angehoben, zudem müssen Käufer künftig vier Wochen warten, bis sie ihre Waffe ausgehändigt bekommen. „Damit wollen wir unreife Entscheidungen und spontane Griffe zur Waffe verhindern“, betont Margreth Falkner in ihrer heutigen Plenarrede. Zusätzlich werden beim erstmaligen Erwerb psychologische Gutachten vorgeschrieben, die persönliche Zuverlässigkeit ist künftig alle fünf Jahre nachzuweisen. Es gehe laut Falkner nicht um ein allgemeines Verbot von Waffen, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang und eine größtmögliche Sicherheit für die Menschen.