„Wir fühlen uns durch das aktuelle Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu einem Salzburger Fall voll bestätigt: Der Tiroler Weg in der Raumordnung, der fast deckungsgleich ist mit der Salzburger Raumordnung, ist damit höchstgerichtlich bestätigt. Während die Oppositionsparteien – allen voran die Liste Fritz – seit Jahren behaupten, die gesetzlichen Regelungen zu Umgehung des Freizeitwohnsitzverbots seien wirkungslos, zeigt dieses jüngste Urteil unmissverständlich: Genau das, was wir als Tiroler Volkspartei in der Gesetzgebung beabsichtigt haben, nämlich den Missbrauch von Investorenmodellen zur Umgehung des Freizeitwohnsitzverbots zu unterbinden, hält auch der juristischen Überprüfung durch Höchstgerichte stand“, so VP-Raumordnungssprecher Christoph Appler zum VwGH-Erkenntnis zu Investorenmodellen.
Das Höchstgericht habe unmissverständlich festgehalten, dass Investorenmodelle – sogenannte Buy-to-let- oder Anlegerhotels – nicht als Schlupfloch zur Umgehung des Freizeitwohnsitzverbots dienen dürfen. Wer eine touristische Einheit erwirbt, tue dies als Kapitalanleger, nicht als Freizeitwohnsitznutzer. „Dieses Höchstgerichtserkenntnis schafft Rechtsklarheit, stärkt die Gemeinden und bestätigt unseren Kurs, den Ausverkauf Tirols an Freizeitwohnsitznutzer zu verhindern und Wohnraum für die Menschen, die hier leben, zu sichern. Der Tiroler Weg ist rechtlich bestätigt, zukunftsweisend und im Sinne unseres Landes“, ordnet VP-LA Appler die juristische höchstgerichtliche Entscheidung politisch ein.