Der Nationalrat hat gestern das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Betroffenen und ihr Umfeld jederzeit die Möglichkeit haben, eine Neubewertung in ihrer Erwachsenenvertretung anzustoßen. „Das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 schafft zudem die völlig system- und bedarfswidrige und damit falsche Regelung, dass Vertreter von Rechtsberufen verpflichtet werden, auch Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, bei denen primär eine psychosoziale Ausbildung erforderlich wäre, nach Ablauf von 3 Jahren wieder ab. Diese gesetzliche Verpflichtung wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 aus budgetärer Notwendig heraus geschaffen und darf nicht zur Dauerlösung werden“, betont der Tiroler Nationalrat und Rechtsanwalt Jakob Grüner. Und weiter: „Ich erwarte mir, dass das System des Erwachsenenschutzrechts in den nächsten zwei Jahren grundlegend neu bewertet wird – praxisnah, menschlich und mit Respekt vor den Bedürfnissen jener, um die es wirklich geht. Damit wir nicht in 3 Jahren erneut von einer Notlösung sprechen und auch andere Berufsgruppen zu Diensten verpflichten, zu denen sie nicht geeignet sind.“
Konkret geht es bei der Thematik um die sogenannten Erwachsenenvertretungen. Betroffene, deren Umstände es nicht erlauben, dass sie für sich selbst sorgen bzw. entscheiden, können eine vom Gericht bestellte Vertretung von Rechtsanwälten oder Notaren erhalten. Dabei hat sich in der Vergangenheit erwiesen, dass dies dort sinnvoll ist und funktioniert, wo die Betroffenen juristischen Beistand brauchen, jedoch keinesfalls dort, wo die Unterstützung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Menschen mit psychosozialer Ausbildung erforderlich wäre. Mit der gesetzlichen Nachbesserung setzt sich der Nationalrat nun selbst ein Ultimatum, um dieses Problem zu lösen.
Die Rede von Jakob Grüner zu diesem Thema kann unter https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/XXVIII/NRSITZ/44?DEBATTE=9&DEBATTE_TEIL=1&TS=1760550958 nachgesehen werden.