Einfachere Regeln für kommunale Investitionen

Einigung zwischen Bund und Städte-/Gemeindebund.

Gemeinden werden künftig einfacher, und ohne verpflichtende Kofinanzierung Gelder aus dem Kommunalen Investitiosprogramm (KIP) erhalten. Das betrifft etwa auch Mittel wie den Zweckzuschuss für Digitalen Wandel. „Uns ist vor allem wichtig, dass die Gemeinden möglichst unbürokratisch zu diesen Geldern kommen. In Zukunft können die Gemeinden selbst über die konkreten Investitionen entscheiden und die Mittel werden vom Bund antragslos an die Gemeinden ausgezahlt. Das ist eine enorme Verwaltungsvereinfachung, ist ganz im Sinne der Volkspartei, denn auch hier geben wir den Gemeinden Handlungsautonomie und Freiheit zurück, und setzen bewusst auf Eigenverantwortung“, sind sich die Tiroler VP Nationalräte Margreth Falkner, Jakob Grüner, Josef Hechenberger und Klaus Mair einig. Konkret heißt das, dass künftig Anträge und Abrechnungen gegenüber dem Bund (Buchhaltungsagentur) entfallen und durch eine Berichterstattung über die Mittelverwendung an den Gemeinderat ersetzt werden. Die Anteile sowie Restbeträge der einzelnen Gemeinden bleiben unverändert. Die bisherigen Zweckzuschüsse werden in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt.

Hinweis:

Diese Änderungen werden als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 dem Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat wird das BMF die Gemeinden über die weiteren Details, insbesondere über die genauen Überweisungsbeträge und -termine unter exakter Berücksichtigung bisheriger Anweisungsbeträge informieren.

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