Aktualisierung der Liste von Berufskrankheiten

Krebsfälle werden oft nicht als Berufskrankheit anerkannt.

Die Abgeordneten DI Mag. Florian Riedl, LA Iris Zangerl-Walser und SPÖ KO-Stv. Philip Wohlgemuth fordern in einem gemeinsamen Antrag die Tiroler Landesregierung auf, bei der Bundesregierung eine Überprüfung und Aktualisierung der Liste der anerkannten Berufskrankheiten anzustoßen. Im Ausschuss für Soziales, Frauen, Integration und Inklusion sowie Gesundheit und Pflege ist das Thema heute behandelt einstimmig angenommen worden, der entsprechende Landtagsbeschluss ist damit quasi sicher.  

Die aktuelle Liste, auf der Berufskrankheiten verzeichnet sind, wurde zuletzt im Februar 2019 aktualisiert. Sie bildet die Grundlage für die Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheiten. Diese Anerkennung ist wichtig, da sie den Betroffenen Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung gewährt, wenn die Krankheit durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist“, betont VP Tirol Sozialsprecherin Iris Zangerl-Walser in diesem Zusammenhang.

Tirols ÖGB-Vorsitzender und stellvertretender SPÖ-Klubobmann Philip Wohlgemuth hält fest, dass in der Zeit von 2010 bis 2018 österreichweit weniger als 1.000 Krebserkrankungen als Berufskrankheit anerkannt worden sind. Weil eben nur jene Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden, die auch durch die besagte gesetzliche Liste erfasst sind, erklärt Wohlgemuth: „Genau das wollen wir jetzt ändern, denn der Schutz der ArbeitnehmerInnen steht für uns hier klar an oberster Stelle. Gerade in Branchen wie im Bau oder Baunebengewerbe, in metallverarbeitenden Betrieben, KFZ-Werkstätten, Tischlereien, in der Reinigung, der Kunststoffindustrie, im Gesundheitswesen, aber auch bei den Friseurinnen und Friseuren werden ArbeitnehmerInnen immer noch unbewusst krebserzeugenden Gefahren ausgesetzt. Weil eine Erkrankung oft erst Jahre nach der Exposition auftritt, wird eine Berufskrankheit dann meistens gar nicht bedacht oder gemeldet - und ist auch schwer nachweisbar.“

Für den VP Abgeordneten Florian Riedl steht jedenfalls fest: „Viele Krebsfälle werden in Österreich nicht als Berufskrankheit anerkannt, in Deutschland hingegen wird zum Beispiel der weiße Hautkrebs, der durch UV-Strahlung verursacht wird, bereits jetzt als solche anerkannt. Die Liste der Berufskrankheiten in Österreich scheint nicht dem neuesten Stand der Forschung zu entsprechend, deshalb wollen wir mit diesem Landtagsbeschluss eine entsprechende Überarbeitung und die Aufnahme von neuen Berufskrankheiten anregen.“