Stadtrecht muss nachgeschärft werden

Gemeindeaufsicht Entscheidung macht Reform nicht obsolet

„Die gestern bekanntgewordene Entscheidung der Gemeindeaufsicht, dass der Bürgermeister seine eigenmächtige Änderung der Magistratsgeschäftsordnung zurückziehen muss, ist jetzt kein Grund die Stadtrechtsreform zu stoppen. Sie ist vielmehr die inhaltliche Bestätigung dafür, dass die Änderungen der Checks and Balances notwendig sind, dass die Kontrollen und Gegengewichte in der Stadtverfassung neu austariert und legistisch festgesetzt werden müssen. Die juristischen Auslegungen und Kontrollen der Gemeindeaufsicht sind im laufenden politischen Betrieb wichtig, um ad hoc Entscheidungen zu prüfen und notfalls zu korrigieren, Rechtssicherheit und Stabilität schafft aber nur das festgeschriebene Stadtrecht. Darum muss die im letzten Gemeinderat beschlossene Stadtrechtsreform fortgeführt werden und als Landesgesetz im Tiroler Landtag auch zeitnah umgesetzt werden. Ich sehe es als gemeinsame Aufgabe an, diese Korrekturen des Stadtrechts in den nächsten Wochen voranzutreiben“, so LAbg. Christoph Appler.