Waffengesetz beschlossen

Zahlreiche Verschärfungen und einige Erleichterungen.

Auf Basis der EU-Richtlinie wurde heute, Dienstag, im Nationalrat das neue Waffengesetz beschlossen. „Mit der Novellierung des Gesetzes bewies die Bundesregierung Feingefühl. Es gibt einen vernünftigen Mittelweg zwischen Interessen der Besitzer von legalen Schusswaffen und den öffentlichen Sicherheitsinteressen. Besonders wenn man an den Kampf gegen den Terrorismus und die organisierten Kriminalität denkt. Der Schutz von Jägern, Justizwache- und Militärpolizei-Angehörigen finden im neuen Gesetz besondere Berücksichtigung“, betont der ÖVP-Abgeordnete Hermann Gahr, der auch Mitglied des Innenausschusses ist, in seiner Rede im Plenum. 

Verschärfungen wird es vor allem für Drittstaatsangehörige geben. Ab 1. Jänner 2019 gilt ein generelles Waffenverbot, dies inkludiert Hieb- und Stichwaffen. Bisher waren für Asylwerbende oder Asylberechtigte sowie Angehörige von Nicht-EU-Staaten nur Schusswaffen verboten. „Für die Notwendigkeit dieses Gesetzes gibt es leider zahlreiche Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit“, sagt Gahr. „Besonders erschreckend ist der tödliche Messerangriff auf einen 21-Jährigen in Innsbruck. Dringend tatverdächtig ist ein Asylwerber. Eine weitere Messerattacke mit Todesfolge ereignete sich dieses Wochenende in Steyr. Dort wurde ein 16-jähriges Mädchen erstochen. Mutmaßlicher Täter ihr 17-jähriger afghanischer Freund. Das sind leider keine Einzelfälle. Alleine von 2013 bis 2017 ist die Zahl der mit Stichwaffen verübten Delikte in Österreich um 75 Prozent gestiegen. Das ist ein klarer Auftrag zum Handeln und mit diesem Gesetz machen wir das auch“, betont Gahr. 

Rechtssicherheit für Sportschützen und Jäger

Verbesserungen wird es für Besitzer von legalen Waffen geben: Künftig gibt es eine klare rechtliche Definition sowie Kriterien, welche regelmäßige Trainings sowie Teilnahme an Wettbewerben vorschreiben. Zusätzlich gibt es noch Verwaltungsvereinfachungen und Erleichterungen für die betroffenen Personen. Auch Jäger profitieren von der Novellierung. „Ab 1. Jänner 2019 dürfen Jäger beim Ausüben der Jagd einen Schalldämpfer mitführen. Der Schuss bleibt dadurch zwar weiter deutlich hörbar, für den Schützen ist er aber nicht mehr schädlich. Beim Schießen entstehen Schallwerte, die auf Dauer kein Gehör ohne Schaden übersteht. Gerade deswegen ist dies eine wichtige Änderung, um die Gesundheit der Jäger und ihrer Hunde nicht zu gefährden. Durch die Dämpfung des Schusses kann zusätzlicher Stress beim Wild reduziert werden. Also eine Verbesserung für Mensch und Tier“, sagt der Tiroler Abgeordnete abschließend.