Von der Freizeitabgabe profitieren alle Gemeinden

Abgabe wird bei Gebäude und Wohnungen zukünftig eingehoben.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, FPÖ und Neos hat der Tiroler Landtag heute die Freizeitwohnsitzabgabe mehrheitlich beschlossen. Diese Abgabe wird bei Gebäude und Wohnungen zukünftig eingehoben, die zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden. 

„Freizeitwohnsitze verursachen natürlich auch Mindereinnahmen aus den Abgabenertragsanteilen für die Kommunen. Mit der verpflichtenden Freizeitwohnsitzabgabe können einerseits diese Mindereinnahmen ausgeglichen werden, andererseits stehen den Gemeinden damit mehr Gelder für weitere Infrastrukturvorhaben zur Verfügung, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen“, bewertet der Gemeinde-Sprecher der Tiroler Volkspartei, LAbg. Alois Margreiter, die neue Abgabe. Die beschlossene Abgabe sei daher ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger

„Von der Abgabe profitieren alle Gemeinden –klassische Tourismusorte wie Seefeld, aber auch kleinere Gemeinden, wie etwa Kolsassberg“, betont LAbg. Alois Margreiter und nennt dazu zwei markante Beispiele: „Seefeld hat etwa 600 Freizeitwohnsitze. Bei einer durchschnittlichen Abgabe von 500 Euro würden der Plateau-Gemeinde jährlich zusätzlich rund 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Aber auch Kolsassberg mit nur 80 Freizeitwohnsitzen rechnet mit Zusatzeinnahmen von rund 30.000 Euro und somit einer Verdoppelung der frei verfügbaren Mittel.“ 

ÖVP will keine zusätzliche Belastung für Pendler und Studenten 

„In Tirol gibt es rund 120.000 Zweitwohnsitze, dabei handelt es sich meist um Wohnungen von Pendlern oder Studenten. Alleine 8.000 Studierende haben ihren Nebenwohnsitz in Innsbruck. Daher wurde bewusst keine allgemeine Abgabe für Zweitwohnsitze eingeführt, um zu verhindern, dass dieser Personenkreis zusätzlich belastet wird. Diese Maßnahme, die u.a. der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi befürwortet hätte, wäre ein Schlag ins Gesicht vieler Arbeitnehmer und Studierender gewesen“, stellt LAbg. Alois Margreiter abschließend fest.