Verwaltungsvereinfachung für Schützenvereine

Die im Nationalrat beschlossene Deregulierungs- und Anpassungsgesetz bringt Erleichterungen für die Tiroler Schützen.

Das gestern im Nationalrat beschlossene Deregulierungs- und Anpassungsgesetz bringt auch wesentliche bürokratische Erleichterungen für die Tiroler Schützen. „Mit dieser Regelung wird die Waffenverwaltung für die Schützen in Zukunft vereinfacht. Zeitraubende Meldungsverfahren gehören damit der Vergangenheit an“, betont der Tiroler Nationalratsabgeordnete Hermann Gahr.

Derzeit gibt es in Tirol rund 15.000 Schützen, die in 235 Kompanien organisiert sind. In den Vereinen sind rund 11.600 Gewehre registriert. Mit der nun beschlossenen Änderung wird die gesetzliche Grundlage für das elektronische Register geschaffen, zugleich wird für die Schützen die Kategorie der Vereinswaffen eingeführt. Meldungen an das zentrale Waffenregister müssen künftig nur mehr alle sechs Monate erfolgen, die Behörde und die Polizei erhalten Einsichtsrecht.

„Die Schützen haben eine jahrhundertealte Tradition, deren Pflege zum unverzichtbaren Brauchtum in Tirol gehört. Mit der neuen Regelung müssen die Schützen und die Schützenvereine keine weiteren bürokratischen Hemmnisse bewältigen, sondern erhalten unter Berücksichtigung des strengen Waffengesetzes in Österreich eine relativ einfache und unbürokratische Möglichkeit der Meldung, Registrierung und Kontrolle“, so Gahr.

Das bedeutet vor allem die einfachere elektronische Verwaltung der Waffen. Die Schützenhauptmänner führen ein Waffenregister, damit haben sie auf Knopfdruck alle Informationen parat. „Die Registrierung als Vereinswaffen, die Meldung der Änderungen halbjährlich sowie der schnelle Zugang für die Behörden, sollte etwas nicht passen, sind gute Regelungen. Mit dem neuen Gesetz wird eine praktikable Lösung für die Schützen gefunden. Die Registrierung der Waffen bringt Rechtssicherheit für alle ehrenamtlich tätigen Funktionäre und vor allem für die Waffenmeister“, unterstreicht VP-NR Hermann Gahr.