Verlängerung der Wiedereinstellungszusage

Maßnahme für Tourismusbranche besonders wichtig.

Viele Betriebe treibt die Sorge um, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund der Pandemie gekündigt werden mussten, nach dem Lockdown nicht mehr zurückkehren. „Mit der Kurzarbeitsregelung konnten zahlreiche Arbeitsplätze abgesichert werden. Dennoch haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Job verloren. Vielen von ihnen wurde aber zugesichert, dass sie nach dem Lockdown wieder in ihren Stammbetrieb zurückkehren können. Die meisten Saisonbetriebe konnten ihre Mitarbeiter hingegen gar nicht erst einstellen“, erläutert VP-Tourismussprecher und Landtagsabgeordneter Mario Gerber die schwierige Situation am Arbeitsmarkt. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsminister Martin Kocher haben heute die Fristverlängerung für die Wiedereinstellungszusage angekündigt. „Dieser Schritt ist wesentlich, um den Menschen für die Zeit nach dem Lockdown eine Perspektive zu geben. Viele Betriebe mussten aufgrund der Pandemie unfreiwillig ihre Mitarbeiter kündigen, wünschen sich aber, dass sie diese sobald als möglich wieder einstellen können. Mit der Wiedereinstellungszusage haben die betroffenen Arbeitnehmer jetzt vier Monate die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen ohne weitervermittelt oder umgeschult zu werden“, begrüßt der Landtagsabgeordnete die Maßnahme.

Österreichweit profitieren damit rund 80.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 10.000 alleine im Tourismus. „Weitere Öffnungsschritte lassen noch auf sich warten. Mit der Wiedereinstellungszusage gibt es zumindest ein bisschen Planungssicherheit, was das Personal angelangt. Ohne diese Maßnahme ständen die Betriebe bei einem Ende des Lockdowns nämlich plötzlich ohne Mitarbeiter da“, so der VP-Tourismussprecher. Für ihn sei es auch zu begrüßen, dass bis zur Wiedereinstellung zusätzlich Qualifizierungsangebote zur Verfügung stehen. Diese reichen von Sprachkursen, über die Aneignung von Zusatzqualifikationen bis hin zu Lehrabschlüssen für Hilfskräfte. Die viermonatige Wiedereinstellungszusage ist für den Landtagsabgeordneten aber nicht in Stein gemeißelt: „Die Betriebe wollen ihre Mitarbeiter halten und sobald als möglich wieder einstellen. Für mich ist klar, dass die Möglichkeit der Wiedereinstellungszusage bei einer Verlängerung des Lockdowns auch länger gelten muss“, so Gerber abschließend.