Verjährungsverzicht bei Missbrauchsfällen

Wem es um ehrliche Aufarbeitung geht, kann nicht gegen rechtliche Prüfung sein.

Im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit, Pflege und Soziales wurde heute ein Antrag zum möglichen Verzicht des Landes auf den Einwand der Verjährung bei Missbrauchsfällen diskutiert. „Seitens der Tiroler VP und der Grünen gibt es keinen Zweifel daran, dass vielen Menschen in Einrichtungen des Landes jahrzehntelang schweres Leid zugefügt wurde und sich die Politik dieser Verantwortung nicht entziehen darf. Entscheidend ist aber, dass ein möglicher Verjährungsverzicht nicht dazu führt, dass sich die Verwaltung der Untreue nach § 153 des StGB schuldig gemacht. Genau diese Bedenken bestehen derzeit auf Expertenebene aber“, erklärt VP-Klubobmannobmann Jakob Wolf. Tiroler VP und Grüne haben deshalb heute einen Abänderungsantrag eingebracht, um diese offenen Rechtsfragen von externen Experten untersuchen zu lassen und zu prüfen, ob es auf landesgesetzlicher Ebene Möglichkeiten gibt, auf die Einrede der Verjährung in solchen Verfahren zu verzichten. 

Kritik an dieser Vorgehensweise weist VP-Klubobmann Wolf heute zurück: „Wenn sich der SPÖ-Vorsitzende Georg Dornauer lauthals über den Abänderungsantrag empört, dann ist das zwar sein gutes Recht als Oppositionspolitiker, aber es zeugt nicht davon, dass ihm an einer ehrlichen Aufarbeitung dieser unrühmlichen Geschehnisse gelegen ist. Das beweist er auch damit, dass er in seiner Pressestellungnahme kritisiert, dass „Missbrauchsopfer oft erst nach Jahrzehnten über das Erlebte sprechen können“, obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass es für solche Fälle laut § 1494 ABGB bereits jetzt die Möglichkeit auf Einzelfallprüfung gibt. Wer es mit einer ehrlichen Aufarbeitung ernst meint, kann die berechtigten Einwände der Experten nicht einfach beiseite wischen. Wem es allerdings um was anderes geht, der wird kein Problem damit haben, die Meinungen der Rechtsexperten unter den Tisch fallen zu lassen.“