UVP-Verfahren beschleunigen

Überlange Verfahren gefährden Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze.

Durchschnittliche Dauer von UVP-Verfahren hat sich von 2012 bis 2017 auf 24,3 Monate verdoppelt. Bundesregierung schiebt Entwicklung mit Standortentwicklungsgesetz nun einen Riegel vor. 

Der Landtagsabgeordnete und VP-Wirtschaftssprecher begrüßt die Entscheidung der Österreichischen Bundesregierung, die Länge von Genehmigungsverfahren zukünftig zu reduzieren. Mit einem Standortentwicklungsgesetz, das mit Jänner 2019 in Kraft tritt, soll die Verfahrensdauer begrenzt werden. 

„Von 2012 bis zum Jahr 2017 hat sich die Länge von UVP-Verfahren von 12 auf 24,3 Monaten mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung ist nicht nur ärgerlich und teuer für Projektwerber, sondern sie gefährdet langfristig auch das Wirtschaftswachstum und damit heimische Arbeitsplätze“, macht LA Mario Gerber deutlich. Die regelrechten Gutachterschlachten würden bei größeren Projekten mittlerweile ganze Aktenschränke füllen. Dutzende Studien und Gutachten mit zehntausenden Seiten seien bei Projekten mittlerweile keine Ausnahme mehr, sondern die Regel, sagt der VP-Wirtschaftssprecher. 

Bei der nun von der Bundesregierung forcierten Verfahrensbeschleunigung gehe es nicht darum, irgendwelche Rechte oder Pflichten auszuhebeln, sondern einzig und alleine um das Ziel, die Länge von Verfahren wieder auf ein normales Maß zurück zu führen, sagt Gerber. „Wenn Genehmigungsverfahren, so wie bei der dritten Piste in Wien, sich 17 Jahre lang hinziehen, dann verlieren die Menschen das Vertrauen, dass der Rechtsstaat überhaupt noch im Stande ist, Entscheidungen herbeizuführen. Auch die dafür anfallenden Kosten sind immens und nicht mehr rechtfertigbar“, so Gerber, der darauf hinweist, dass diese Entwicklung auch vor dem Landesunternehmen Tiwag nicht halt mache. „Alleine beim Projekt Kaunertal wurden bisher 80 Millionen Euro für Studien und Genehmigungsverfahren aufgewendet. Es ist deshalb gut und richtig, dass die Bundesregierung mit Kanzler Sebastian Kurz an der Spitze dieser bedenklichen Entwicklung einen Riegel vorschiebt und mit dem Standortentwicklungsgesetz die Verfahrenslängen wieder auf ein normales Maß zurückführen möchte“, so Gerber.