Novelle des Ärztegesetzes

Ab sofort dürfen Mediziner andere Mediziner anstellen.

Auf Drängen der SPÖ wird am Dienstag, 29. Jänner eine Sondersitzung zum Thema Hausärztemangel stattfinden. „Ich frage mich nur, ob die SPÖ die Adaptierung des Ärztegesetzes vergangenen Monat mitbekommen hat? Einstimmig, also auch mit den Stimmen der SPÖ, wurde die Novellierung beschlossen und nun muss plötzlich eine Sondersitzung einberufen werden“, so der ÖVP-Abgeordnete Hermann Gahr. 

Genau am 13. Dezember 2018 wurde ein wichtiger Meilenstein für die heimischen Ärzte und besonders für die Patientinnen und Patienten beschlossen. Nun können Ärzte in Gruppenpraxen andere Mediziner anstellen. „Diese Änderung war eine der wichtigsten Maßnahmen für die Versorgungssicherheit der ländlichen wie urbanen Bevölkerung“, betont Gahr. In Gruppenpraxen können nun bis zu zwei und in Teilzeit sogar bis zu doppelt so viele Ärzte angestellt werden. 

Besonders für den ländlichen Raum ist die Novelle des Ärztegesetzes eine große Chance. „Die neuen Anstellungsformen stärken Hausarztpraxen und geben Rechtssicherheit. Die Bekämpfung eines drohenden Ärztemangels wurde mit dieser Änderung entgegengewirkt. Für Mediziner ist es nach dem Studium oft schwer Fuß zu fassen. Ab sofort können Landärzte junge Kollegen anstellen. Der Einstieg wird ihnen erleichtert, sie sammeln Erfahrung und können bereits die Patienten kennenlernen. Sprich: Der junge Mediziner kann bereits als Nachfolger ausgebildet werden und dann später nahtlos die Praxis übernehmen. Ein enormer Schritt“, bekräftigt der Tiroler. 

Der Forum Land Obmann Hermann Gahr ruft in Erinnerung, dass in den vergangenen Jahren ständig die SPÖ den Gesundheitsminister oder die Gesundheitsministerin stellte. Bereits damals war ein drohender Ärztemangel ersichtlich, doch keine Maßnahmen wurden gesetzt. „Die Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz erkannte das Problem sofort und setzte die nötigen Maßnahmen, weitere Initiativen werden noch folgen. Unsere Bundesregierung redet nicht nur, sie handelt und das merkt man auch an der Novellierung des Ärztegesetzes“, sagt Gahr abschließend.