Neues Campinggesetz verhindert Chalet-Wildwuchs

Errichtung von Mobilheimen streng reglementiert.

„Immer mehr Investoren haben die Errichtung von Mobilheimen auf heimischen Campingplätzen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt. Dieses Schlupfloch, das immer öfter zur Errichtung von chaletdorfartigen Siedlungen genutzt wurde, wird durch die vorgelegte Gesetzesnovelle geschlossen“, unterstreicht VP-Raumordnungs- und Gemeindesprecher LA Alois Margreiter. Es gehe dabei nicht darum Mobilheime generell zu verteufeln, sondern um deren Reglementierung, so der VP-Mandatar. „War es bisher möglich, auf sämtlichen Stellplätzen einer Campingfläche Mobilheime zu errichten, wird das zukünftig auf 20% der Fläche beschränkt sein. Auch die Größe der Mobilheime wird von bisher 60 auf 45 m² überdeckter Fläche reduziert. Einem Wildwuchs von Chalets, den wir nicht wollen und nicht brauchen, wird durch diese von Landeshauptmann Günther Platter vorgelegten Gesetzesnovelle nun wirkungsvoll Einhalt geboten“, so Margreiter abschließend.

Fotonachweis: Camping Ötztal