Neue Regeln für die Tiroler Mindestsicherung!

Thema wird im Mai-Landtag behandelt

Nachdem die Tiroler Landesregierung heute ihr OK gegeben hat, wird die neue Tiroler Mindestsicherung im Mai auf der Tagesordnung des Landtages stehen. „Es geht uns vor allem darum, dass das Liegen in der sozialen Hängematte deutlich unbequemer wird. Die Bezugskriterien werden von uns deshalb deutlich nachgeschärft. Wer wirklich Anspruch auf Hilfe hat und Unterstützung braucht, der wird sie auch in Zukunft bekommen. Aber wer Arbeit verweigert oder sich nicht integrieren möchte, der wird es in Zukunft wesentlich schwerer haben“, macht Tirols Landeshauptmann Günther Platter deutlich.

Die wichtigsten Neuerungen:

  •  Niedrigerer Tarif für Personen in Wohngemeinschaften. (-25%) (v.a. Asylberechtigte)
  •  Wohnkosten werden bezirksweise gedeckelt und nicht mehr einfach automatisch übernommen.
  • Zuweisungsrecht: Behörde kann Wohnungen zukünftig direkt als Sachbezug zuweisen. Zusätzliche Geldleistungen für Wohnkosten entfallen damit.
  • Integration wird zur gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzung für den vollen Bezug der Mindestsicherung. (Besuch von Deutsch-, Werte- und Orientierungskursen)
  • Kürzung einer AMS-Leistung wird nicht mehr durch die Mindestsicherung kompensiert

Anspruchsberechtigung für nicht erwerbsfähige EU-Bürger wird eingeschränkt. (v.a. Zuzug von Harz-IV-Empfängern nach Tirol soll so eingedämmt werden).