Maßnahmenpaket Wohnen

Wer fleißig ist und arbeitet, muss sich in Tirol auch in Zukunft etwas aufbauen können!

Raumordnung:

  • Einführung eines verpflichtenden Mindestanteils von Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau im Zuge der Fortschreibung von Örtlichen Raumordnungskonzepten.
  • Beschränkung von Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau auf objektgeförderte Vorhaben.
  • Befristung von Baulandneuwidmung auf 10 Jahre.
  • „Leistbares Wohnen“ wird als neue Zielbestimmung für Tiroler Bodenfonds aufgenommen.
  • Stärkung der Planungsverbände zum Zwecke einer gemeindeübergreifenden Planung und Realisierung von raumordnungsrelevanten Maßnahmen.
  • Einführung einer Freizeitwohnsitzabgabe, die den Gemeinden zugutekommt.
  • Beschränkung von Chaletdörfern durch die Einführung einer eigenen Sonderflächenkategorie.
  • Handelsbetrieben ab 300 m² Kundenfläche müssen zukünftig Stellplätze in Hoch– oder Tiefgaragen errichten. (analog zu den bestehenden Regelungen zu Einkaufszentren)


Wohnbauförderung:

  • Prüfung einer erhöhten Wohnbauförderung für kleine Wohnanlagen speziell im ländlichen Raum.
  • Prüfung einer kriterienunabhängigen Wohnbau-Sockelförderung.
  • Intensivierung des Projekts Studierendencampus in Innsbruck.


Grundverkehr:

  • Einführung eines Interessentenmodells im Baulandgrundverkehr: Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist in erster Linie nur mehr für Wohnzwecke erlaubt. Andernfalls wird beabsichtigter Kauf einem Interessentenverfahren unterworfen. Gemeinden, gemeinnützige Wohnbauträger, und auch Private, die die Immobilie zur Wohnnutzung erwerben wollen, können diese innerhalb einer Frist zu einem angemessenen Preis kaufen.
  • Verhinderung spekulativen Eigentumserwerbs im „grünen Grundverkehr“ durch Einführung der Selbstbewirtschaftungspflicht und Schutz der kleinbetrieblichen Agrarstruktur durch Einführung von Erwerbsobergrenzen.


Baurecht:

Um Kosten zu reduzieren, werden nachfolgende Punkte im Baurecht einer Überprüfung unterzogen:

  • Verfahrensvereinfachungen im Vollzugsbereich wie zum Beispiel Klarstellungen und Erweiterungen zur Anzeigepflicht. (z.B. Carports, Container, Schwimmbäder)
  • Erweiterung des Katalogs von untergeordneten Bauteilen.
  • Evaluierung bestehender Überprüfungs- und Wartungsfristen in allen Bau- und Baunebengesetzen. (z.B. bei Aufzügen, Heizungen)
  • Erleichterungen bei Schutzhütten betreffend Brandschutz.
  • Überprüfung der Bestimmungen zum Brandschutz bei Tiefgaragen.
  • Erhöhung des Schwellenwertes für das Bestehen von Wohnanlage.
  • Bestimmungen betreffend „Anpassbaren Wohnbau“ durch Klarstellungen bzw. Ausarbeitung eines Leitfadens genauer definieren.
  • Bestimmung betreffend Barrierefreiheit von Eingängen (Haupt- bzw. Nebeneingang) evaluieren.
  • Abschaffung der Widmungspflicht für in Dächern integrierte Solar- und Photovoltaikanlagen.


Weitere Offensiv-Maßnahmen:

  • Verbindlicherklärung zur derzeit in Ausarbeitung befindlichen OIB-Richtlinien 2019 zur nochmaligen eingehenden Prüfung sämtlicher Einsparungspotentiale im Hinblick auf „Leistbares Wohnen“.
  • Ausweitung der bereits bestehenden Instrumente der Ortskernrevitalisierung.
  • Airbnb: Prüfung einer Registrierungspflicht für Vermieter im Aufenthaltsabgabegesetz.
  • Entwicklung neuer Prüfinstrumente für Freizeitwohnsitze.
  • Informationsoffensive für die Gemeinden mit dem Ziel, die Anwendung der Instrumente der Raumordnung zur Baulandmobilisierung zu fördern.
  • Schulungsoffensive gemeinsam mit dem Tiroler Gemeindeverband zum möglichst einheitlichen Vollzug des Baurechtes in den Tiroler Gemeinden.
  • Tirolweite Informationsoffensive zum 5-Euro-Wohnen
  • Leerstandserhebung: Nach Abklärung datenschutzrechtlicher Vorfragen soll mittels Studie konkrete Abwicklung geprüft werden.
  • Überarbeitung der Wohnungsvergaberichtlinien wurde beschlossen und bereits eingeleitet.


Forderungen an den Bund:

  • Airbnb: Sicherstellung des Datenaustausches mit Vermietungsplattformen. Kurzzeitvermietung soll im Meldegesetz als Ergänzung in den Tatbestandskatalog samt einer entsprechenden Strafbestimmung aufgenommen werden.
  • Verlängerung der Befristung des Veräußerungsverbotes in der Wohnbauförderung von derzeit 8 Jahren auf zumindest 15 Jahre.       
  • Überprüfung, ob Investorenmodelle über Adaptierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschränkt werden können.
  • Abhaltung eines Konvents zur Modernisierung des Wohngemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) unter Einbezug von Vertretern der Bundesländer und anderer Interessensvertreter.
  • Prüfung eines 20-jährigen Vorkaufsrechts für Wohnungen in geförderten Objekten für die Länder, Gemeinden und gemeinnützigen Wohnbauträger.
  • Adaptierung des Mietrechtsgesetzes in Hinblick auf Zielbestimmung „Leistbares Wohnen“.
  • Im Bereich der Vertragsraumordnung sollen die kompetenzrechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen „Volkswohnungswesen“ und „Zivilrecht“ für den planerischen Umgang mit leistbarem Wohnen geprüft und angepasst werden.
  • In Zusammenhang mit dem Ausbau der Solar- und Photovoltaikanlagen soll der Entfall der Eigenschaft als Energieversorgungsunternehmen bei Überproduktion geprüft werden.


Bereits beschlossen und umgesetzt:

  • Zweckbindung der Wohnbauförderung
  • Neue Wohnbauförderrichtlinien, Erhöhung der Fördersätze
  • Erhöhung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
  • Anpassung der angemessenen Baukosten
  • Verlängerung der einkommensunabhängigen Sanierungsoffensive
  • Umsetzung von 5-Euro-Wohnen (Projekte in Schwaz, Kitzbühel, Kufstein, Inzing, Haiming, Nikolsdorf bereits umgesetzt oder in Bau; Projekte in Baumkirchen, Schwaz und Umhausen in Planung)
  • Leitfaden zur Vertragsraumordnung ausgearbeitet und an Gemeinden übermittelt.