Landespolizeigesetz NEU

Polizei erhält neue Instrumente im Kampf gegen illegale Prostitution.

Alle Fraktionen im Tiroler Landtag haben heute geschlossen der Änderung des Landespolizeigesetzes zugestimmt. Mit dem neuen Gesetzeswerk erhält die Polizei vor allem zusätzliche Kompetenzen im Kampf gegen den illegalen Straßenstrich. Neben der Einführung der Freierbestrafung gilt illegale Prostitution zukünftig auch nicht mehr als fortgesetztes Delikt. Die Polizei kann damit den Druck auf die kriminelle Rotlichtszene erheblich erhöhen.

VP-KO Jakob Wolf: „Mit dem heute beschlossenen Maßnahmenpaket stärken wir der Polizei in ihrem Kampf gegen den illegalen Straßenstrich wirkungsvoll den Rücken. Die geschlossene Zustimmung über alle Parteigrenzen hinweg unterstreicht die Notwendigkeit aber auch die Qualität der von Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf vorgelegten Novelle. Der Landtag setzt damit ein starkes Zeichen der Entschlossenheit und unterstreicht, dass man illegale Prostitution nicht auf die leichte Schulter nimmt. Mit der Novelle möchten wir vor allem die Hintermänner der Rotlichtszene ins Visier nehmen, die Frauen oftmals gegen ihre Willen in die Prostitution zwingen, die Menschenhandel betreiben, den Drogenmarkt kontrollieren und mit dem Leid von Menschen viel Geld verdienen. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten müssen von der Polizei nun konsequent genutzt. werden.“