Landespolizeigesetz dämmt Straßenstrich ein

Gesetzesverschärfung gegen illegale Prostitution

Die geplante Novelle des Landespolizeigesetzes gibt der Polizei noch effektivere Werkzeuge im Kampf gegen illegale Prostitution zur Hand. „Besonders die Regelung, dass jede Tathandlung im Bereich der illegalen Prostitution nach einer Betretung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes als beendet gilt und die Fortsetzung der Übertretungshandlung  als eigenständige neue Verwaltungsübertretung behandelt wird, wird den illegalen Straßenstrich in Innsbruck massiv eindämmen. Der Straßenstrich in Innsbruck wird nicht mehr finanziell lukrativ sein, da bei jeder Polizeikontrolle zukünftig eine neue empfindliche Geldstrafe verhängt werden kann“, bewertet heute ÖVP-Sicherheitssprecher Franz Hitzl die geplante Gesetzesänderung. 

Die Bekämpfung des organisierten illegalen Straßenstrichs entspricht dem ernst zu nehmenden Anliegen zahlreicher Anwohner am Südring und am Mitterweg. Dort kam es immer wieder zu erheblichen Problemen durch die illegale Prostitution.  Zuletzt waren auch die  Innenhöfe der Roseggerstraße und der Militärfriedhof an der Anton-Eder-Straße betroffen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich vor allem bei Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf bedanken, die durch ihre engagierte Verhandlungsführung letztendlich eine erhebliche Gesetzesverschärfung erreichen konnte“, so GR Hitzl abschließend.