Keine Streichung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Gesetzeskorrektur kommt

„In den vergangenen Tagen haben sich Meldungen gehäuft, wonach Menschen mit Behinderungen die stets zugesprochene erhöhte Familienbeihilfe plötzlich gestrichen wurde“, erklärt Abg. z. NR Kira Grünberg, ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, und führt weiters aus: „Den behinderungsbedingten Mehraufwand versucht man durch die erhöhte Familienbeihilfe auszugleichen. Das stand immer außer Streit und das muss so bleiben! Der umgehenden und deutlichen Reaktion von Familienministerin Bogner-Strauß kann ich mich nur anschließen: Mit uns wird es keine Verschlechterung der Situation behinderter Kinder geben!“  

Rechtsgrundlage der aktuell zugestellten abschlägigen Bescheide sind höchstgerichtliche Entscheidungen aus den Jahren 2013 und 2016, die die Spruchpraxis verändern. Demzufolge sollen Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe mehr haben. Das betrifft in erster Linie Kinder mit Behinderung mit Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, was in den meisten Fällen einer dauerhaften Nichterhaltungsfähigkeit aufgrund der Behinderung gleichkommt. Eigenanspruch besteht beispielsweise dann, wenn das Kind nicht mehr in einem Haushalt mit den Eltern wohnt oder die Eltern keinen Unterhalt leisten.   „Noch heute, Mittwoch, ergeht seitens des Familienministeriums ein entsprechendes Schreiben an die Finanzämter. Bisher ausgestellte negative Bescheide sind als gegenstandslos zu betrachten. Man wird der Sache im Detail nachgehen und sich um die rasche Reparatur des Gesetzes kümmern“, so Grünberg abschließend.