Keine Samthandschuhe für jugendliche Intensivtäter

Bessere Mittel für Jugendwohlfahrt

„Zuerst möchte ich mich bei den Beamten der Innsbrucker Stadtpolizei für ihren engagierten Kampf die Jugendkriminalität einzudämmen bedanken. Zum einen ist die hohe Aufklärungsquote in diesem Bereich keine Selbstverständlichkeit. Zum anderen ist die Arbeit mit jugendlichen Intensivtätern für viele Beamte im Polizeialltag oft eine große Herausforderung, besonders dann, wenn die Täter die Strafmündigkeit noch nicht erreicht haben“, so reagiert VP-Klubobmann Jakob Wolf auf den Exklusiv-Bericht der Tiroler Kronenzeitung zur Jugendkriminalität in der Tiroler Landeshauptstadt.

Die Jugendkriminalität sei ein Phänomen, das man nicht unterschätzen dürfe. „Nicht die Anzahl, sondern die Zunahme der Schwere der Delikte ist bedenklich. Köperverletzungen, Raube, Eigentumsdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Daher begrüßen wir von Seiten der Tiroler Volkspartei ausdrücklich die Verhängung der U-Haft bei jugendlichen Intensivtätern. Wenn alle anderen Instrumente versagen, ist der Warnschuss-Arrest oft das letzte Mittel, um den Tätern die Augen zu öffnen. Samthandschuhe sind hier das falsche Mittel, weil sie den Eindruck vieler dieser Jugendlichen bestätigen, dass der Staat nicht im Stande ist, sich zur Wehr zu setzen“, stellt LA Wolf fest und widerspricht damit klar der Ansicht von Neustart-Leiterin Kristin Henning.

Klar ist für Wolf aber auch, dass die Polizei nur Symptome bekämpfen kann: „Die Ursachen der Jugendkriminalität liegen viel tiefer, beispielsweise im Drogenkonsum oder im schlechten familiären Umfeld. Darum muss neben der Polizeiarbeit die Arbeit der Jugendwohlfahrt und die Drogenprävention gestärkt werden. Die Jugendwohlfahrt muss nicht nur ausreichend personelle Mittel zur Verfügung haben, sondern auch rechtliche Mittel, damit die Erziehung der Jugendlichen auch notwendigenfalls mit Konsequenzen geführt werden kann. So sind derzeit Betreuer machtlos, wenn Teenager aus sozialpädagogischen Wohngruppen weglaufen. Die Jugendämter müssen auch gegenüber den Familien von Straffälligen mit größerer Autorität auftreten können.“