Gutscheinsystem für Events rechtlich verankert

Von Gutscheinlösung profitieren Veranstalter und Konsumenten

„Es ist eine außergewöhnliche Zeit, die viele Wirtschaftszweige enorm unter Druck bringt. Die Veranstalter, denen über Monate sämtliche Umsätze weggebrochen sind, trifft es besonders schwer. Viele wären aufgrund fehlender Einnahmen nicht in der Lage gewesen, Ticketerlöse, die sie nun aufgrund abgesagter Veranstaltungen wieder zurückerstatten müssen, im vollen Umfang zurück zu zahlen. Um Veranstalter unbürokratisch zu unterstützen und sicherzustellen, dass auch Konsumenten nicht leer ausgehen, hat der Nationalrat heute die rechtliche Basis für ein Gutscheinsystem geschaffen“, informiert VP-Nationalrätin Elisabeth Pfurtscheller. 

Die Regelung gilt konkret für Veranstaltungen, die zwischen 13. März und 31. Dezember aufgrund der Coronakrise abgesagt werden mussten. Bis zu einem Wert von 70 Euro können für bereits verkaufte Tickets Geldwertgutscheine ausgestellt werden. Für Tickets zwischen 70 und 250 Euro muss der über 70 Euro hinausgehende Betrag zurückerstattet werden. Bei Tickets, die den Wert von 250 Euro übersteigen, gilt, dass 180 Euro in bar zurückgezahlt werden müssen und der Rest in Form von Gutscheinen abgegolten werden kann.  

„Die Regelung ist ein guter Kompromiss, die vielen Veranstaltern über diese schwierige Krisensituation hinweghelfen wird. Auch die Konsumenten, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters in dem meisten Fällen komplett leer ausgehen würden, profitieren von dieser Lösung“, ist VP-Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller überzeugt.