Grobe Fahrlässigkeit gehört bestraft

Das Verhalten mancher Wintersportler ist einfach unfassbar.

Sportler, die trotz zigfacher Warnungen andere in Gefahr bringen, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Landtagsvizepräsident fordert empfindliche Strafen für grob fahrlässiges Verhalten.

"Das Verhalten mancher Wintersportler ist einfach unfassbar. Wer in der jetzigen Schneesituation alle Hinweise missachtet und trotz zigfacher Warnungen in abgesperrte Bereiche einfährt, der gehört wegen grober Fahrlässigkeit angeklagt und entsprechend bestraft. Mit seinem Verhalten gefährdet er nämlich nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das seiner Retter", ist für den Galtürer Bürgermeister und Landtagsvizepräsidenten Toni Mattle nach dem Fall eines dänischen Snowboarders in Westendorf, der trotz Lawinenwarnstufe 4 die gesicherte Piste verlassen und im freien Gelände dann einen Notruf abgesetzt hat, das Fass endgültig voll.

Mattle, der auch stellvertretender Leiter der Tiroler Bergrettung ist, fordert, dass in solch groben Fällen der Fahrlässigkeit über die Weiterverrechnung der Rettungskosten hinaus auch Geldstrafen verhängt werden können. "Auch deshalb, weil vor allem bei ausländischen Gästen nach deren Abreise die Kosten für den Rettungseinsatz vielfach nicht mehr einbringbar sind", wie Mattle erklärt.

"Die Tiroler Bergretter sind allesamt ehrenamtlich im Einsatz und helfen wo sie können. Aber wer sich über alle Warnungen hinwegsetzt, Hinweisschilder missachtet und unsere Einsatzkräfte damit in Gefahr bringt, für den habe ich kein Verständnis mehr. Das muss endlich auch spürbare finanzielle Konsequenzen haben", so Toni Mattle abschließend.