Grenzüberschreitende Einsätze rechtlich abgesichern!

Katastrophenmanagementgesetz muss geändert werden

Gerade bei Naturkatastrophen ist es entscheidend, dass in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Einsatzkräfte mit der geeigneten Ausrüstung zur Verfügung stehen. Im Ernstfall werden oft auch Feuerwehren und Rettungskräfte aus den angrenzenden Bundesländern oder Staaten zur Unterstützung angefordert. Aufgrund von gemeinsamen, regelmäßigen Übungen klappt diese oft lebensrettende Zusammenarbeit der Einsatz- und Hilfsorganisationen in der Praxis bestens. „Was aber fehlt, ist der rechtliche Rahmen“, verweist Landtagsvizepräsident Anton Mattle auf die Gesetzeslage. 

„Diese rechtliche Lücke kann sich unter anderem beim Versicherungsschutz, bei der Haftung, aber auch in der Befehlskette und Verantwortlichkeit im Einsatzfall negativ auswirken. Deshalb hat der Tiroler Landtag heute einstimmig einen Antrag beschlossen, mit dem die Tiroler Landesregierung aufgefordert wird, diese grenzüberschreitenden Hilfseinsätze im Tiroler Katastrophenmanagementgesetz rechtlich zu verankern“, informiert ÖVP-Sicherheitssprecher Anton Mattle. 

Inhaltlich soll das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz dahingehend ergänzt werden, dass die Behörden bei der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen auch Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus benachbarten Bundesländern oder Staaten heranziehen dürfen, wenn das Einvernehmen mit dem Nachbarland hergestellt ist. Im Gegenzug soll auch rechtlich verankert werden, dass auch Tiroler Einsatzkräfte über die Landesgrenzen entsendet werden dürfen und sie dann den jeweiligen Einsatzleitungen vor Ort unterstellt werden können.