FAQ - oft gestellte Fragen zur Quarantäne

Was ist in Tirol noch erlaubt und was nicht?

Was ändert sich im Vergleich zu den bisher bestehenden Verkehrsbeschränkungen?

Bisher konnte ich aus triftigen Gründen (zB Lebensmitteleinkauf, Arzt, Apotheke, Arbeit) meine Wohnung oder mein Haus verlassen und diese Erledigungen überall in Tirol vornehmen.

NEU: Ich kann aus diesen bereits bekannten triftigen Gründen nach wie vor meine Wohnung oder mein Haus verlassen, darf mich allerdings nur in meinem Gemeindegebiet bewegen.

Nur wenn ich diese Grundbedürfnisse nicht in meinem Gemeindegebiet erfüllen kann, darf ich mein Gemeindegebiet verlassen und darf diese Erledigungen schnellstmöglich am nächstmöglichen Ort vornehmen. 

Aus welchen Gründen darf ich mein Gemeindegebiet nach den neuen generellen Verkehrsbeschränkungen noch verlassen?

Wenn ich die folgenden Grundbedürfnisse nicht in meinem Gemeindegebiet abdecken kann, darf ich mein Gemeindegebiet verlassen:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeit
  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen zB: Arztbesuch, medizinische Behandlung, Therapie
  • Sonstige Handlungen zur Versorgung der Bedürfnisse des täglichen Lebens zB: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder Geldautomat, Besuch bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen in ihrem jeweiligen privaten Bereich
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren 

Wer muss jetzt aus Tirol ausreisen?

Österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer Staaten, die nicht über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen und die nicht einer beruflichen Tätigkeit zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur oder der Versorgungssicherheit nachgehen.

Sie haben das Landesgebiet unverzüglich zu verlassen 

Wer darf nicht mehr aus Tirol ausreisen?

Österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer Staaten, die über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen und sich derzeit in Tirol aufhalten.

Sie haben sich unverzüglich zu ihrem Wohnsitz zu begeben.

Aus triftigen Gründen (z. B. Pendler mit Wohnsitz in Tirol) darf das Landesgebiet verlassen werden.

Wer darf noch nach Tirol einreisen?

Österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer Staaten, die über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen und sich derzeit nicht in Tirol aufhalten sowie Personen, die in Tirol einer beruflichen Tätigkeit zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur oder der Versorgungssicherheit nachgehen. 

Was ist der Unterschied zwischen den neuen Verkehrsbeschränkungen und den Sonderregelungen für das Paznaun, St. Anton und Sölden?

Die Sonderregelungen für das Paznanun, St. Anton und Sölden verbieten das Verlassen des Quarantänegebietes auch dann, wenn sich meine Arbeitsstelle außerhalb befindet.

In den restlichen Gemeinden Tirols darf ich aber durchaus zur Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit mein Gemeindegebiet verlassen. 

Warum wird zwischen den Sonderregelungen für Paznaun, St. Anton, Sölden und der Regelung für die restlichen Teile des Landesgebietes unterschieden?

In den Gebieten, für die Sonderregelungen getroffen wurden, haben sich besondere Infektionsherde und Hotspots gebildet. Aus diesem Grund mussten für diese Gebiete alle Mittel ergriffen werden, um ein weiteres Ausbreiten des Virus zu verhindern.

Im gesamten Landesgebiet steigt die Zahl der Infizierten, weshalb eine zusätzliche Verschärfung der bestehenden Verkehrsbeschränkungen auch in den restlichen Teilen des Landes notwendig wurde.

Von wann bis wann gelten die Verkehrsbeschränkungen in Tirol?

Die neuen generellen Verkehrsbeschränkungen treten am 19.03.2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 5. April 2020.

Die Sonderregelungen für die Gemeinden des Paznauntales und St. Anton gelten noch bis einschließlich 28.03.2020.

Die Sonderregelung für Sölden gilt noch bis einschließlich 02.04.2020.

Nach Ablauf der Sonderregelungen für die Gemeinden des Paznauntales und St. Anton sowie für Sölden werden die neuen Verkehrsbeschränkungen auch für diese Gemeinden gelten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Land Tirol: 
<link https: www.tirol.gv.at gesundheit-vorsorge infekt coronavirus-covid-19-informationen>

www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-informationen/