Bund bessert Waffengesetznovelle nach

Aufbau bürokratischer Hürden für Sportschützen abgewendet.

VP-Sportsprecherin Katrin Kaltenhauser begrüßt die heute bekannt gewordenen Änderungen im Entwurf zur Waffengesetznovelle. Von den Sportschützen wurde im Begutachtungsverfahren die Definition der Sportschützenvereine und die notwendige Mitgliederzahl von mindestens 100 kritisiert. Diesen Einwendungen ist jetzt die Bundesregierung weitgehend nachgekommen, indem die notwendige Mitgliederanzahl auf 35 Personen abgesenkt wurde und auch jene Sportschützenvereine, die nicht über diese Mindestzahl verfügen, ihren Status behalten, wenn sie in einem Landessportverband des Österreichischen Schützenbundes (ÖSB) organisiert sind. 

Für VP-LAbg. Kathrin Kaltenhauser hat der Bund damit Fingerspitzengefühl bewiesen. „Die Sportschützenvereine haben zu Recht vor dem Aufbau neuer bürokratischer Hürden gewarnt, die sicherheitstechnisch nichts gebracht, aber für die Vereine weitreichende Folgen gehabt hätten. Mit den aktuellen Änderungen wurde diese Gefahr gebannt. Damit ist gewährleistet, dass die Mitglieder in den Sportschützenvereinen weiterhin Magazine mit hoher Kapazität erwerben dürfen und ihren Sport ohne große Auflagen ausüben können", zeigt sich LAbg. Kaltenhauser zufrieden.

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